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Ein digitaler Euro braucht praxistaugliche Leitplanken

Trilog muss sich auf Erfolgsfaktoren besinnen

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Rund drei Jahre nach Vorlage des Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission zur Einführung des digitalen Euros hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlamentes heute seine Position beschlossen. Die formelle Bestätigung des Plenums wird in den kommenden Wochen erwartet. Nachdem die Mitgliedstaaten ihren Standpunkt bereits Ende 2025 festgelegt hatten, tritt das Gesetzgebungsverfahren nun in die entscheidende Verhandlungsphase ein.

Tanja Müller-Ziegler, Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, erklärt federführend für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK):

„Mit der Position des Europäischen Parlaments ist ein Meilenstein erreicht. Für die Deutsche Kreditwirtschaft sind im nun folgenden Trilog vier Erfolgsfaktoren entscheidend: klare Prioritäten, ein gutes Zusammenspiel mit bestehenden Verfahren, tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine breite Einbindung aller Akteure.“

Müller-Ziegler weiter: „Der Trilog bietet nun die Chance, die dafür notwendigen Leitplanken zu setzen. Die Gesetzgeber müssen sicherstellen, dass der digitale Euro nicht an unnötiger Komplexität und fehlender Wirtschaftlichkeit scheitert.“

Aus Sicht der DK sind dafür vier Erfolgsfaktoren entscheidend:

  1. Anforderungen fokussieren und schrittweise umsetzen: Ein überladener Funktionsumfang führt zu Umsetzungsrisiken und bremst den Start. Der digitale Euro sollte daher mit klar priorisierten Kernfunktionen starten. Weitere Ausbaustufen sollten erst umgesetzt werden, wenn Marktrelevanz, Kosten-Nutzen-Verhältnis und praktischer Mehrwert belastbar nachgewiesen sind. Die gesetzlichen Vorgaben müssen hierfür einen rechtssicheren Rahmen schaffen.
     
  2. Bestehende Verfahren berücksichtigen: Europäische und nationale Bezahlverfahren wie SEPA, girocard und wero leisten bereits heute wichtige Beiträge zu Souveränität, Wettbewerb und Resilienz. Der digitale Euro sollte diese Verfahren ergänzen und stärken, nicht durch regulatorische Vorzugsbehandlung verdrängen.
     
  3. Wirtschaftliche Anreize sichern: Banken und Sparkassen müssen erhebliche Investitionen tätigen, um den digitalen Euro für Bürgerinnen und Bürger und für Händler nutzbar zu machen. Dafür braucht es faire Rahmenbedingungen und ein tragfähiges Kompensationsmodell. Eine Orientierung des Kompensationsmodells am jeweils günstigsten bestehenden Verfahren würde keine faire Vergütung für eine neu zu implementierende Infrastruktur schaffen, sondern nur die wirtschaftliche Grundlage bestehender europäischer Anbieter schwächen.
     
  4. Markt breit einbinden: Der digitale Euro betrifft Verbraucherinnen und Verbraucher, Handel, Unternehmen, Banken und Sparkassen und Zentralbanken. Seine Weiterentwicklung darf daher nicht einseitig gesteuert werden. Notwendig ist eine gesetzlich gesicherte Governance-Struktur, die alle relevanten Beteiligten einbindet und Prioritäten für die Weiterentwicklung und deren Umsetzung transparent und praxistauglich festlegt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft steht auch weiterhin für einen konstruktiven Dialog mit den europäischen Institutionen zur Verfügung und wird ihre Expertise einbringen, damit der digitale Euro zu einem Erfolg für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Europa werden kann.

Thomas Schlüter

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Thomas Schlüter

Bereichsleiter Kommunikation

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