Stellungnahme

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen

Begrüßenswerte Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs sowie zur Reduzierung bürokratischer Belastungen

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Der Gesetzentwurf enthält begrüßenswerte Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Reduzierung bürokratischer Belastungen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hält dies für geeignete Schritte, den Finanzstandort Deutschland zu stärken und seine Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich zu verbessern. Jedoch sieht die DK bei einigen zentralen Punkten des Entwurfs Nachbesserungsbedarf. Details hierzu sind der Stellungnahme zu entnehmen.

Downloads

Referentenentwurf Zukunftsfinanzierungsgesetz II.pdf

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK - Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen

Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Einführung einer Frühstartrente Stellung genommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich, da die Frühstartrente das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche ergänzt und den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge erleichtert.

Stellungnahme

DK-Stellungnahme zur Konsultation der EBA

Überarbeitung der EU-Verordnung 2024/3117 zur Integration des Benchmarkings in das aufsichtliche Meldewesen

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zur Konsultation der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Integration des aufsichtlichen Benchmarkings in die technischen Durchführungsstandards für das aufsichtliche Meldewesen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 (EBA/CP/2026/08) Stellung genommen.

Stellungnahme

DK-Stellungnahme zum Referentenentwurf

Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts

Am 3. Juli 2026 hat das Bundesministerium des Innern den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt.