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ESG-Omnibus: DK-Appell an deutschen Gesetzgeber – sofort entlasten bei Berichtspflichten

Kerstin Altendorf
Dr. Kerstin Altendorf

Das Europäische Parlament hat heute der politischen Einigung im Trilog über die künftige Ausrichtung zentraler ESG-Regeln zugestimmt. Nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist es nun wichtig, dass sämtliche Rechtsakte der EU-Vereinfachungsagenda mit gleicher Geschwindigkeit finalisiert werden.

Ein zentraler Baustein für eine rechtssichere Entlastung der deutschen Unternehmen ist das Wahlrecht der Mitgliedstaaten zur kurzfristigen Befreiung der künftig nicht mehr berichtspflichtigen Unternehmen. Konkret bedeutet das: Der deutsche Gesetzgeber kann Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und weniger als 450 Millionen Euro Umsatz für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 sofort von der nicht-finanziellen Berichtspflicht befreien.

An den nationalen Gesetzgeber richten die deutschen Banken und Sparkassen daher einen klaren Appell: Deutschland sollte die auf EU-Ebene vereinbarte Entlastung der perspektivisch nicht berichtspflichtigen Unternehmen sofort durch einen Quick-Fix im Handelsgesetzbuch verankern. Nur so werde unnötige Bürokratie schnellstmöglich abgebaut. 

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