Stellungnahme
23. Oktober 2024
Gesetzesentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
Wir plädieren besonders für zwei Anpassungen.
In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf plädiert die DK insbesondere für eine Beibehaltung der 2-Tages-Frist in § 18 AWG, um den Instituten eine praktikable Möglichkeit zu geben, Maßnahmen nach Veröffentlichung von neuen Sanktionslisten in der gesamten Organisation umzusetzen. Ferner sollte aufgrund der hohen rechtlichen Komplexität des Sanktionsregimes von der vorgesehenen Streichung des Strafausschließungsgrundes für Selbstanzeigen Abstand genommen werden.
Stellungnahme: Entwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
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Kontakt
Thomas Schlüter
Bereichsleiter Kommunikation