Stellungnahme
24. April 2026
Insolvenzrechtlicher Teil des Vorschlags der EU-Kommission für ein 28. Regime
Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zu dem vereinfachten Liquidationsverfahren für innovative Startups im Rahmen des Vorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen.
Die Einführung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens für innovative Startups wird im Hinblick auf ein Hemmnis für Investitionen und die erhebliche Missbrauchsanfälligkeit weder als sinnvoll noch als erforderlich erachtet.
Ein Bedarf wird im Hinblick auf gut funktionierende Insolvenzverfahren in den Mitgliedsstaaten nicht gesehen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Gläubigerinteressen sowie das Finanzierungsinteresse der innovativen Startups mit diesem Vorschlag weitgehend unberücksichtigt bleiben.
DK-Stellungnahme 28. Regime
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