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Kapitalmarktunion ist unverzichtbar

Die Deutsche Kreditwirtschaft reagiert auf Vorschläge der Europäischen Kommission zur Fortschreibung des einheitlichen europäischen Kapitalmarkts

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter
Europäische und Deutsche Flagge

Die heute vorgelegten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Fortschreibung des einheitlichen europäischen Kapitalmarkts adressieren wichtige Punkte. Das bekräftigen die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Banken und Sparkassen. Mehrere bestehende Richtlinien und Verordnungen sollen grundlegend überarbeitet werden. 

Hierzu gehört unter anderem die EU-Wertpapierregulierung MiFID II/MiFIR. Die Schaffung eines konsolidierten Marktdatenstroms, des „Consolidated Tape“, soll befördert werden. Dies kann ein wichtiger Beitrag sein, wenn die Weichen richtig gestellt werden: Insbesondere müssen alle Datenlieferanten denselben strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, seien es Börsen oder Banken. Die Datenqualität ist neben einer tauglichen Governance-Struktur der Schlüssel zum Erfolg und muss laufend kontrolliert werden, betont die DK. 

Zu Recht schlägt die Kommission außerdem vor, dass der Zugang zu internationalen Handelsplätzen erhalten bleiben kann und damit europäische Institute im internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben. 

Bei den Vorschlägen zur Einführung eines European Single Access Point („ESAP“) unterstützt die DK den Ansatz, dass vorhandene Daten, einschließlich der ESG-Daten, die gemäß bereits bestehender Regulierungsvorgaben veröffentlicht werden, im „ESAP“ gesammelt werden. Hierbei sollte auf pragmatische Verfahren hingewirkt werden. „Effizienzgewinne aus der Sammlung von Informationen an einer zentralen Stelle dürfen nicht durch komplexere Prozesse sowie Doppelt- und Dreifachmeldungen konterkariert werden,“ betont DSGV-Vorstandsmitglied Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis für die gesamte Deutsche Kreditwirtschaft, deren Federführer der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in diesem Jahr ist. Hier sieht die DK noch Verbesserungsbedarf. 

Die Stärkung von langfristigen Investitionen durch die Verbesserung der Bedingungen für Kapitalsammelstellen im Rahmen einer Überarbeitung der ELTIF-Verordnung begrüßt die DK. 

Darüber hinaus enthält der heute vorgestellte Fahrplan aus Sicht der Banken und Sparkassen weitere sehr wichtige Bausteine, insbesondere zu Verbriefungen. Die angekündigte Initiative zum Unternehmensinsolvenzrecht hält die DK hingegen nicht für zielführend, vielmehr sollten gezielte Harmonisierungsmaßnahmen zu einzelnen kapitalmarktregulatorischen Aspekten angestrebt werden. 

Wichtig ist, dass die Stärkung des Kapitalmarkts nicht die wichtige Rolle der Banken als Mittler zwischen Anlegern und Emittenten sowie als Kreditgeber schwächt: „Es sollten auch im Rahmen der Kapitalmarktunion verschiedene Finanzierungsformen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis für die DK. Nur so könne die Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation gelingen und die EU global wettbewerbsfähig bleiben. Allein in Deutschland verlangt die Transformation der Wirtschaft jährlich 100 Milliarden Euro zusätzliche Investitionen.

Thomas Schlüter

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Thomas Schlüter

Bereichsleiter Kommunikation

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