DK zur Konsultation der EBA zur Überarbeitung der EU-Taxonomie-Offenlegungsanforderungen
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zur EBA-Konsultation zur Überarbeitung der EU-Taxonomie-Offenlegungsanforderungen Stellung genommen.
Sie begrüßt das Ziel, den bestehenden Offenlegungsrahmen zu vereinfachen und die Anforderungen stärker an den Grundsätzen der Proportionalität und praktischen Umsetzbarkeit auszurichten. Kritisch bewertet sie insbesondere die Kennzahlen zu Gebühren- und Provisionserträgen sowie zum Handelsbuch, da diese mit hohen Umsetzungs-, Daten- und Betriebskosten verbunden sind, gleichzeitig jedoch nur einen begrenzten Informationswert für Investoren und andere Stakeholder bieten.
Daher spricht sie sich für deren Streichung und gegen zusätzliche qualitative Offenlegungspflichten als Ersatz aus. Darüber hinaus fordert die Deutsche Kreditwirtschaft eine konsequentere Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten, die Vermeidung neuer Melde- und Offenlegungspflichten ohne klaren Mehrwert sowie weitere Vereinfachungen bei den Taxonomievorgaben, um die Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit des Rahmens zu stärken.
DK Stellungnahme EBA Taxonomie
Kontakt
Thomas Schlüter
Bereichsleiter Kommunikation