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Private Altersvorsorge stärken - DK zum Regierungsentwurf

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Der Gesetzentwurf ist eine wichtige Chance, die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend zu modernisieren und zu stärken. Damit dieser Impuls nachhaltig zum Erfolg führt, kommt es nun darauf an, die vorgesehenen Regelungen praxistauglich auszugestalten und unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden. So sollten insbesondere die im Entwurf angedachten ausufernden Informationspflichten reduziert werden, um einen „information overload“ für Kunden zu vermeiden.

Besonders positiv bewertet die DK die geplante Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantien. „Die Erweiterung der geförderten Altersvorsorge um Wertpapiersparpläne ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, kostengünstig und flexibel in Wertpapiere zu investieren und damit besser von den langfristigen Renditechancen der Kapitalmärkte zu profitieren“, so Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des BVR, in diesem Jahr federführend für die DK. Auch die vorgesehene Abkehr von einer verpflichtenden Verrentung zugunsten flexibler Auszahlungsoptionen bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Menschen mehr Gestaltungsfreiheit in der Auszahlungsphase zu ermöglichen.

Damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann, müssen aus Sicht der DK jedoch einige Regelungen des Entwurfs praxisgerecht ausgestaltet werden. So könnte ein zu eng gefasster Kostendeckel für den Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge dazu führen, dass ein umfassendes Beratungsangebot nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Dadurch würden gerade jene Menschen ausgeschlossen werden, die auf Beratung angewiesen sind. 

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Zielgruppe der geförderten Vorsorge. „Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sollten künftig von der staatlichen Förderung profitieren können, da sie häufig in besonderem Maße auf private Vorsorge angewiesen sind“, betont Quinten und greift damit eine Forderung des Bundesrates auf, der von der Bundesregierung nochmal einmal geprüft werden soll. 

Positiv hervorzuheben ist schließlich, dass der Regierungsentwurf auf eine privatwirtschaftliche Umsetzung setzt. Dadurch entsteht Raum für Wettbewerb und Innovation. Zudem können Anbieter passgenaue Produkte für unterschiedliche Kundengruppen entwickeln oder auf Kooperationsmodelle zurückgreifen.

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