Stellungnahme
19. Mai 2025
Stellungnahme zum Entwurf zur Bestimmung der erforderlichen Angaben des Geldwäschegesetzes
Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV)

Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt zum Entwurf einer GwG-Verdachtsmeldeverordnung Stellung. Vor dem Hintergrund, dass bereits im nächsten Jahr technische Durchführungsstandards zum Verdachtsmeldeverfahren auf Grundlage der AML-Verordnung (EU) auszuarbeiten sind und der EU-Kommission vorgelegt werden, ist eine so kurzfristige nationale Rechtsetzung aus Sicht der Kreditwirtschaft nicht zielführend. Der Verordnungsentwurf enthält eine Vielzahl an Regelungen, die das Verdachtsmeldeverfahren erheblich bürokratisieren würden.
DK Stellungnahme GWG Meldeverordnung
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Sandro Hartmann
Recht und Geldwäscheprävention