Artikel

Welches Kontomodell zu welchem Paar passt

Vivien Rottka
Vivien Rottka

Gemeinsame Miete, Urlaube oder der Wocheneinkauf – wer als Paar zusammenlebt, steht früher oder später vor der Frage: Wie regeln wir unsere Finanzen? Einzelkonto, Gemeinschaftskonto oder ein Mix aus beidem?

Welches Kontomodell zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem gegenseitigen Vertrauen und Ihrer Einstellung zum Geld ab. Besprechen Sie Ihre Erwartungen offen und prüfen Sie gemeinsam, welcher Weg für Sie praktikabel ist. Ihre Bank berät Sie dazu gern.

Getrennte Konten: Höhere Autonomie, aber mehr Aufwand

Getrennte Konten bedeuten: Jeder hat seine eigene Bankverbindung und entscheidet selbst über Einnahmen und Ausgaben. Doch im Alltag läuft das für Sie auf mehr Koordination hinaus. Gemeinsame Kosten wie Miete, Einkäufe oder Versicherungen müssen aufgeteilt und ausgeglichen werden.

Wichtig: Denken Sie an Notfälle! Wer ausschließlich Einzelkonten nutzt, sollte Bankvollmachten für den Partner oder die Partnerin einrichten. Formulare dafür gibt es bei Ihrer Bank.

Ein Konto für zwei: das Gemeinschaftskonto

Wer alles gemeinsam organisiert, kann ein Gemeinschaftskonto führen. In der Praxis werden meist sogenannte „Oder“-Konten eröffnet. Dabei können beide Partner unabhängig voneinander Geld abheben und Überweisungen tätigen.
Weniger geläufig ist das „Und“-Konto. Hier muss jede Aktion gemeinsam freigegeben werden, was sich im Alltag als eher unpraktisch erweisen könnte.

Ein Gemeinschaftskonto reduziert Abstimmungen, verlangt aber gegenseitiges Vertrauen und klare Regeln. Wenn Sie unterschiedliche Ansichten beim Geldausgeben haben, könnte dies zu Konflikten führen.
Im Ernstfall kann ein Partner die Einzelverfügungsberechtigung bei einem "Oder"-Konto widerrufen. Damit wird es automatisch zu einem "Und"-Konto und es ist nur noch gemeinsames Handeln möglich.

Wichtig zu wissen: Geht das Gemeinschaftskonto ins Minus, kann die Bank nach eigenem Ermessen gegenüber jedem einzelnen Kontoinhaber den gesamten Betrag fordern, unabhängig davon, wer das Konto überzogen hat.
Im Todesfall kann die überlebende Person nach dem Tod des anderen grundsätzlich allein über das frühere Gemeinschaftskonto verfügen.

Drei-Konten-Mix: Einzel- und Gemeinschaftskonto

Alternativ: Beide behalten ihre Einzelkonten und führen zusätzlich ein gemeinsames Konto für laufende gemeinsame Ausgaben. Das Gemeinschaftskonto (meist als "Oder"-Konto) wird dann zu Ihrem Dreh- und Angelpunkt für zum Beispiel Miete, Einkäufe oder Versicherungen.

So finden Sie die passende Aufteilung:

  • Führen Sie ein Haushaltsbuch (App oder Papier), um die monatlichen Kosten zu ermitteln
  • Schauen Sie regelmäßig in Ihre Kontoauszüge
  • Klären Sie, ob auch Urlaub oder Anschaffungen über das gemeinsame Konto laufen sollen
  • Manche Paare überweisen ihr gesamtes Gehalt auf das Gemeinschaftskonto und behalten nur einen fixen Betrag auf dem Einzelkonto für private Ausgaben. Das ist besonders hilfreich, wenn der Umgang mit Geld sehr unterschiedlich ist.
Vivien Rottka

Contact

Vivien Rottka

Media Relations

Das könnte Sie auch interessieren:

Skyline Frankfurt
Article

The role of the banks in Germany at a glance

Banks help ensure that capital is available where it is needed most. They drive investment, innovation and progress. Whether serving businesses, associations or public-sector clients, employees, pensioners, the self-employed or students, banks support their customers and help them achieve their financial goals

Junger Mann arbeitet am Laptop
Article

How to protect yourself from call and fixed term deposit scams

Be careful when searching for call and fixed term deposits with good conditions. Scammers commonly advertise seemingly excellent interest rates on websites that look very convincing. This article explains how to recognise fraudulent offers and protect yourself from scams.

Mann öffnet seinen Brief mit Rechnungen
Article

Pfandungsschutzkonto

What is a Pfandungsschutzkonto (non-garnishment account) and what do you need to know about them?

We answer all your questions about a Pfandungsschutzkonto (non-garnishment account).