Am 17. September 2025 wurde der Regierungsentwurf für ein Standortfördergesetz (StoFöG) veröffentlicht. Mit dem StoFöG soll der Finanzstandort Deutschland gestärkt und seine Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich verbessert werden. Dies ist richtig und notwendig. Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Reduzierung bürokratischer Belastungen sind aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) geeignete Stellschrauben. Jedoch sieht die DK bei einigen zentralen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf.
DK Stellungnahme Standortfördergesetz
PDF

Kontakt
René Lorenz
Kapitalmärkte