Stellungnahme

DK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Ina Brüggemann

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat im Rahmen der aktuellen Konsultation zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes eine Stellungnahme eingereicht. Die DK fordert darin die Beibehaltung der sogenannten Schonfrist in § 18 Abs. 11 AWG sowie die Einführung der Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige.

Diese beiden Maßnahmen würden erheblich zu einer effektiven und effizienten Umsetzung von EU-Sanktionen beitragen, während gleichzeitig die Mitarbeitenden im Kreditgewerbe vor Strafen bei unbeabsichtigten Verstößen durch banale Arbeitsfehler oder später erkannten Sach- und Rechtserkenntnisse geschützt wären, die sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig vermeiden lassen.

DK-Stellungnahme Änderung Außenwirtschaftsgesetz

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