Stellungnahme

DK-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Ina Brüggemann

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat im Rahmen der aktuellen Konsultation zur Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes eine Stellungnahme eingereicht. Die DK fordert darin die Beibehaltung der sogenannten Schonfrist in § 18 Abs. 11 AWG sowie die Einführung der Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige.

Diese beiden Maßnahmen würden erheblich zu einer effektiven und effizienten Umsetzung von EU-Sanktionen beitragen, während gleichzeitig die Mitarbeitenden im Kreditgewerbe vor Strafen bei unbeabsichtigten Verstößen durch banale Arbeitsfehler oder später erkannten Sach- und Rechtserkenntnisse geschützt wären, die sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig vermeiden lassen.

DK-Stellungnahme Änderung Außenwirtschaftsgesetz

PDF

Kontakt

Ina Brüggemann

Europa und Internationales

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

Insolvenzrechtlicher Teil des Vorschlags der EU-Kommission für ein 28. Regime

Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups

Die Einführung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens für innovative Startups wird im Hinblick auf ein Hemmnis für Investitionen und die erhebliche Missbrauchsanfälligkeit weder als sinnvoll noch als erforderlich erachtet.

Stellungnahme

DK zur Prüfung steuerlicher Verrechnung von Aktienverlusten

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die aktuelle steuerliche Behandlung von Aktienverlusten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung zu der Frage, ob die eingeschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten aus Aktienveräußerungen gegen den Gleichheitssatz verstößt.