KYC-Industriestandard zur Auslegung der EU-Anti- Geldwäsche-Verordnung 2024/1624
Der EU-Gesetzgeber hat am 31. Mai 2024 ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Die neuen Bestimmungen sollen am 10. Juli 2027 in Kraft treten. Kernstück der vier Regulierungskomplexe enthaltenen Gesetzespakets ist die Anti-Geldwäsche Verordnung 2024/1624. Sie regelt in den Artikeln 19 bis 26 die Vorgaben für die Kundenidentifizierung und die Erhebung von Daten über wirtschaftliche Eigentümer („Know Your Customer“). Diese neuen Vorschriften sind für die praktische Umsetzung insbesondere in Kreditinstituten von besonderer Bedeutung.
Die Bestimmungen das Gesetzespakets werden durch eine Vielzahl von Delegierten Rechtsakten im Sin-ne von Artikel 290, 291 AEUV konkretisiert, die gegenwärtig mehrheitlich noch nicht vorliegen. Darüber hinaus stellen sich in Bezug auf die in der Anti-Geldwäsche-Verordnung verwendeten Rechtsbegriffe eine Reihe von Auslegungsfragen. Diese müssen kurzfristig beantwortet werden, um eine rechtzeitige Umsetzung gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund hat das für Fragen der Geldwäschebekämpfung und -prävention zuständige Expertengremium des Bundesverbandes deutscher Banken einen Industriestandard für Auslegungsfragen rund um die Kundenidentifizierung und die Datenerhebung zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer erarbeitet - den BdB KYC-Industriestandard AMLR. Das in deutscher und englischer Sprache zum Download abrufbare Dokument ist verschiedenen zuständigen Behörden sowie weiteren Stakeholdern auf nationaler und EU-Ebene übersandt worden.
Die darin enthaltenen Auslegungen bilden den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt seiner Erstellung (September 2926) ab. Sofern sich durch die weitere Regulierung Änderungen an dem KYC-Industriestandard ergeben sollten, wird an dieser Stelle hierüber berichtet.
KYC-Industriestandard
KYC-Industriestandard zur Auslegung der EU-Anti- Geldwäsche-Verordnung 2024/1624