Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanztransaktionsuntersuchungen

In ihrer Stellungnahme weist die DK insbesondere darauf hin, dass der im Geldwäschegesetz verankerte risikobasierte Ansatz sowohl für die mit dem Geldwäschegesetz beauftragten Behörden als selbstverständlich auch für die nach dem Gesetz Verpflichteten gilt. Während der Fokus des Referentenentwurfs vorrangig darauf liegt, Mittel und Wege zu suchen, um mit der stetig steigenden Anzahl an Verdachtsmeldungen umzugehen, werden die eigentlichen Ursachen für die weiter steigende Zahl der Verdachtsmeldung jedoch nicht betrachtet und angegangen, obwohl auch die Financial Action Task Force (FATF) im Rahmen ihrer Deutschlandprüfung im Jahr 2022 entsprechende Monita formuliert hat. Daher fordert die DK u.a. eine sinnvolle Korrektur der gesetzlichen Verdachtsmeldepflicht (§ 43 GwG), um beispielsweise den Verdachtsmeldungen zu Bagatelltransaktionen im Rahmen von illegalem Glücksspiel maßvoll zu begegnen. Zur Vermeidung der durch die Einführung des sog. „all crimes approach“ hervorgerufenen erwartbar folgenlosen Verdachtsmeldungen regt die DK insbesondere an, einen auf die tatsächlich relevanten Straftaten fokussierten Vortatenkatalog in § 43 Abs. 1 GwG einzufügen.

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