Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanztransaktionsuntersuchungen

In ihrer Stellungnahme weist die DK insbesondere darauf hin, dass der im Geldwäschegesetz verankerte risikobasierte Ansatz sowohl für die mit dem Geldwäschegesetz beauftragten Behörden als selbstverständlich auch für die nach dem Gesetz Verpflichteten gilt. Während der Fokus des Referentenentwurfs vorrangig darauf liegt, Mittel und Wege zu suchen, um mit der stetig steigenden Anzahl an Verdachtsmeldungen umzugehen, werden die eigentlichen Ursachen für die weiter steigende Zahl der Verdachtsmeldung jedoch nicht betrachtet und angegangen, obwohl auch die Financial Action Task Force (FATF) im Rahmen ihrer Deutschlandprüfung im Jahr 2022 entsprechende Monita formuliert hat. Daher fordert die DK u.a. eine sinnvolle Korrektur der gesetzlichen Verdachtsmeldepflicht (§ 43 GwG), um beispielsweise den Verdachtsmeldungen zu Bagatelltransaktionen im Rahmen von illegalem Glücksspiel maßvoll zu begegnen. Zur Vermeidung der durch die Einführung des sog. „all crimes approach“ hervorgerufenen erwartbar folgenlosen Verdachtsmeldungen regt die DK insbesondere an, einen auf die tatsächlich relevanten Straftaten fokussierten Vortatenkatalog in § 43 Abs. 1 GwG einzufügen.

Downloads

Stellungnahme Finanztransaktionsuntersuchungen

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK - Stellungnahme zum Entwurf des Durchführungsrechtsakts

Nutzer-Onboarding in der EUDI-Wallet nach eIDAS 2.0

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf der Europäischen Kommission für einen Durchführungsrechtsakt zum Onboarding von Nutzerinnen und Nutzern der Europäischen Digitalen Identitätswallet (EUDI-Wallet) im Rahmen der novellierten eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0).