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Empfängerüberprüfung ab 9. Oktober: Was ändert sich für Bankkundinnen und Bankkunden?

Tanja Beller
Tanja Beller

Ab 9. Oktober 2025 gibt es die Empfängerüberprüfung.

Die Banken überprüfen dann bei Überweisungen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis wird von der Bank angezeigt. Nach dieser Prüfung kann die Überweisung freigeben werden. Ziel der Empfängerüberprüfung ist es, Kundinnen und Kunden noch besser vor Fehleingaben und Betrugsversuchen im Zahlungsverkehr zu schützen.

Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.

Wie kann ich die Empfängerüberprüfung nutzen?

Die Bank führt die Empfängerüberprüfung automatisch durch – ob im Online-Banking, in der Banking-App oder am Selbstbedienungsterminal.

Welche Ergebnisse hat die Überprüfung?

Innerhalb weniger Sekunden gibt es eine der folgenden Rückmeldungen:

  • Name und IBAN stimmen überein
  • Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens)
  • Name und IBAN stimmen nicht überein

Die Kunden entscheiden dann selbst, ob sie die Überweisung freigeben.

Was passiert, wenn Name und IBAN nur fast oder gar nicht übereinstimmen?

Manchmal wird ein Konto unter einem anderen Namen geführt – z. B. dem Namen des Geschäftsinhabers statt dem Namen auf dem Ladenschild.

Ist das Ergebnis der Empfängerüberprüfung nicht nachvollziehbar, kann beim Zahlungsempfänger direkt nachgefragt werden, um eine Überweisung an eine falsche Person zu vermeiden.

Wie schnell ist die Empfängerüberprüfung?

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird unmittelbar nach Eingabe der Empfängerdaten angezeigt.

Gibt es die Empfängerüberprüfung auch für Daueraufträge?

Werden Daueraufträge geändert oder neu eingerichtet, wird die Empfängerüberprüfung ebenfalls durchgeführt.

Entstehen mir für die Empfängerüberprüfung Kosten?

Die Empfängerüberprüfung ist für Kundinnen und Kunden kostenfrei.

Tanja Beller

Kontakt

Tanja Beller

Pressesprecherin

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