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First In, First Out: Welche Anteile werden beim Verkauf steuerlich berücksichtigt?

Juliane Weiß
Juliane Weiß

Wer Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere über einen längeren Zeitraum hält, kauft sie häufig in mehreren Schritten – und damit zu unterschiedlichen Kursen. Wird später nur ein Teil des Bestands verkauft, stellt sich die Frage: Welche Anteile gelten steuerlich als veräußert?

Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns gilt in Deutschland grundsätzlich die sogenannte First-In-First-Out-Methode (FIFO). Übersetzt bedeutet das: „zuerst hinein, zuerst hin-aus“. Steuerlich wird also davon ausgegangen, dass die zuerst gekauften Anteile auch zuerst ver-kauft werden. Banken legen diese gesetzliche Vorgabe bei der steuerlichen Abwicklung zugrunde.

Ein Beispiel

Eine Anlegerin oder ein Anleger kauft im Januar 50 Aktien eines Unternehmens zu je 40 Euro und im September weitere 50 Aktien zu je 60 Euro. Ein Jahr später werden 50 Aktien zu einem Kurs von 70 Euro verkauft.

Für die steuerliche Berechnung gelten die im Januar erworbenen Aktien als veräußert. Maßgeblich sind deshalb deren Anschaffungskosten von insgesamt 2.000 Euro (50 × 40 Euro). Dem steht ein Verkaufserlös von 3.500 Euro (50 × 70 Euro) gegenüber. Der steuerlich relevante Veräußerungsge-winn beträgt in diesem Beispiel 1.500 Euro.

Welche Auswirkungen hat die FIFO-Methode?

Welche steuerlichen Folgen sich ergeben, hängt von den jeweiligen Kaufkursen und der Kursent-wicklung ab. Sind die Kurse über einen längeren Zeitraum gestiegen, wurden die zuerst erworbe-nen Wertpapiere häufig zu niedrigeren Preisen gekauft. Werden sie beim Teilverkauf steuerlich zuerst berücksichtigt, kann der zu versteuernde Veräußerungsgewinn entsprechend höher ausfal-len. Auf die Gewinne wird nach Abzug des Sparerpauschbetrags die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.

Bei einer anderen Kursentwicklung kann sich auch der umgekehrte Effekt ergeben. Wie sich ein Teilverkauf steuerlich auswirkt, hängt daher immer vom konkreten Einzelfall ab.

Gilt FIFO für jedes Depot?

Ja. Die FIFO-Regel wird depotbezogen angewendet. Für jedes Depot wird die Reihenfolge der Käufe und Verkäufe getrennt betrachtet. Werden dieselben Wertpapiere in mehreren Depots gehalten, erfolgt die steuerliche Zuordnung für jedes Depot separat.

Gut zu wissen

Die FIFO-Methode ist eine gesetzliche Regel für die steuerliche Behandlung von Teilverkäufen gleichartiger Wertpapiere. Welche Auswirkungen sie im Einzelfall hat, richtet sich nach den jeweili-gen Anschaffungskosten und dem Zeitpunkt der Käufe.

Wenn Sie unsicher sind, wie sich ein Wertpapierverkauf in Ihrem Fall auswirkt, lassen Sie sich von Ihrer Bank oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater beraten.

Juliane Weiß

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Juliane Weiß

Pressesprecherin

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