Artikel

Kontowechsel: so geht’s!

Sylvie Ernoult

Wenn Sie diesen Text gelesen haben, wissen Sie

  • wie Sie einfach Ihr Konto wechseln können
  • welche Verpflichtungen Banken und Sparkassen haben, Sie als Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen

Sie empfinden Ihre Kontogebühren als zu hoch? Dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Bankberater oder Ihrer Bankberaterin. Vielleicht bietet sich ein anderes, günstigeres Kontomodell eher für Ihre Bedürfnisse an. Kommen Sie weiterhin nicht zusammen, so kann ein Bankwechsel Sinn ergeben, denn Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen einen Wechsel zu vereinfachen.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengetragen: 

1) Welche gesetzlichen Regeln gelten für den Kontowechsel?

Neben den vielfältigen und weiterbestehenden Angeboten für einen „Kontoumzugsservice“ sind die Institute seit 2018 gesetzlich verpflichtet, Verbraucher - so weit von ihnen gewünscht – beim Kontenwechsel zu unterstützen. Hierzu erteilt der Verbraucher dem neuen Institut eine Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe. Die Kontenwechselhilfe bestimmt im Einzelnen, welche konkreten Leistungen das alte und das neue Institut im Rahmen des Wechsels erbringen. Allgemeine Informationen zur Kontenwechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz sind auf der Internetseiten der Institute bzw. in deren Geschäftsstellen zu erhalten.

Kleiner Tipp für Zinsjäger:  Die Zinsen steigen wieder. Wenn Sie also grundsätzlich mit Ihrer Bank zufrieden sind, eine andere Bank jedoch bessere Zinsen zum Beispiel für das Tagesgeldkonto bietet, so können Sie auch einfach ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank eröffnen und mit einer Überweisung ihr Tagesgeld von der Hausbank zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen überweisen. Vergleichsportale, die Ihnen eine schnelle Marktübersicht gewähren, finden Sie im Netz.

2) Was beinhaltet die gesetzliche Regelung für einen Kontowechsel für Unterstützungsleistungen? 

Die gesetzliche Kontowechselhilfe beinhaltet grundsätzlich, dass:

  • Der Verbraucher das neue Kreditinstitut als seinen Hauptansprechpartner während des Girokontowechsels bestimmen kann.
  • Das neue Kreditinstitut den Verbraucher bei der Schließung seines alten Girokontos unterstützt 
  • Das neue Kreditinstitut dem Verbraucher Hilfestellung bei der Benachrichtigung regelmäßiger Zahlungspartner (z. B. Vermieter, Telefonanbieter oder Energieversorger) gibt, zum Beispiel in Form von Musterschreiben. 
  • Das neue Kreditinstitut die vom Verbraucher gewünschten Daueraufträge auf dem neuen Girokonto innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen einrichtet.
  • Das alte Kreditinstitut, bei dem der Verbraucher sein Girokonto schließen will, auf Wunsch des Verbrauchers Informationen zur Identifizierung von Daueraufträgen innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Erhalt der Anfrage dem neuen Kreditinstitut zur Verfügung stellt. 
  • Das alte Kreditinstitut das Girokonto schließt, soweit dem keine Hindernisse entgegenstehen (z. B. ein negativer Kontostand),
  • Auf Wunsch des Verbrauchers ein verfügbares Guthaben auf das Girokonto bei dem neuen Kreditinstitut übertragen wird. 

3)   Müssen alte und neue Bank zusammenarbeiten?

Ja, sowohl die alte als auch die neue Bank oder Sparkasse arbeiten bei einem Kontoumzug zusammen.

4)    Welche Rechte haben Bankkunden, wenn der Kontowechsel nicht glatt verläuft?

Sofern Meinungsverschiedenheiten mit dem alten oder dem neuen kontoführenden Kreditinstitut im Rahme eines Kontowechsels auftreten, können Verbraucher die Angelegenheit durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle – kostenfrei – überprüfen lassen.

Bankkonto Todesfall
Artikel

Bankkonto im Todesfall: Wer darf noch über das Konto verfügen?

Nach dem Tod eines Ehepartners oder eines anderen nahestehenden Menschen müssen viele organisatorische Fragen geklärt werden. Dazu gehört auch das Bankkonto des Verstorbenen. Wird das Konto gesperrt? Wer darf Rechnungen bezahlen? Und wann können Erben über das Guthaben verfügen?

Baustelle mit Kran
Artikel

Dreifacher Gegenwind für Privatinvestitionen

Interview in der Börsen-Zeitung mit Felix Hüfner, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschafts- und Währungspolitik des Bankenverbandes, zur Konjunkturprognose.

Der Bankenverband erwartet nach fünf Jahren Stagnation wieder Wachstum, doch es dürfte auch 2027 stark von fiskalischen Impulsen abhängen. UBS-Chefökonom Felix Hüfner erklärt im Interview, was die Unternehmen bremst und warum EZB und Fed die Zinsen weiter anheben dürften.

Älteres Pärchen auf ihrer Terasse
Artikel

So bleibt Geld bis ins hohe Alter ein guter Begleiter

Der Ruhestand eröffnet neue Freiräume für Familie, Reisen und Hobbys. Gleichzeitig verändert sich die finanzielle Situation: Das Arbeitseinkommen wird durch die Rente ersetzt, die oft deutlich niedriger ausfällt. Umso wichtiger sind Übersicht, Planung und kluge Entscheidungen.