Willkommen beim Bankenverband.
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So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag richtig ein

Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind für viele Sparerinnen und Sparer zusätzliche Einnahmen. Steuerlich zählen sie zu den Kapitalerträgen. Damit auf diese Erträge nicht ab dem ersten Euro Steuern anfallen, gibt es den Sparerpauschbetrag. Ihre Bank berücksichtigt diesen Freibetrag jedoch nur, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

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Unsere neuesten Veröffentlichungen

Ein Paar vor dem Laptop; er schreibt auf einen Zettel, beide lächeln
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Welches Kontomodell zu welchem Paar passt

Gemeinsame Miete, Urlaube oder der Wocheneinkauf – wer als Paar zusammenlebt, steht früher oder später vor der Frage: Wie regeln wir unsere Finanzen? Einzelkonto, Gemeinschaftskonto oder ein Mix aus beidem? In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber.

Innovation
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„German Angst“ – ein Standortnachteil?

Deutschland gilt als Land der Ingenieure, Tüftler und Perfektionisten. Und doch begleitet viele Entscheidungen ein leiser Zweifel: Was, wenn etwas schiefgeht? Dieses vorsichtige Abwägen, diese Angst vor dem schweren Kalkulierbaren wird häufig unter dem Schlagwort „German Angst“ zusammengefasst.

Positionen

Aktionärsrechterichtlinie
Positionspapier

Aktionärsrechterichtlinie III

Positionspapier zu Kapitel Ia

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2026 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL) vor. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO).

 

Der Bankenverband in Zahlen

180

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten beim Bankenverband.

3

Standorte hat der Bankenverband. Wir arbeiten in Berlin, Brüssel und Frankfurt/Main.

184

Mitglieder vertreten wir, vor allem die in Deutschland tätigen privaten Banken.

24

Fintechs gehören zu unseren Mitgliedern.