Positionspapier

Aktionärsrechterichtlinie III

Positionspapier zu Kapitel Ia

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Dr. Stefanie Heun

Inhalt

1 Erfahrungen aus der Praxis nutzen.
2 Vorschläge für eine ARRL III 
3 Die Gesellschaft trägt die Kosten für die Information ihrer Aktionäre (Art. 3d ARRL III).
4 Fazit

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 20261 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL)2 vor. Die privaten Banken sind der Auffassung, dass eine an den Grundsätzen der Savings and Investment Union (SIU) ausgerichtete Weiterentwicklung der ARRL II einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Märkte und zur Stärkung der Aktionärsrechte leisten kann. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO)3. Beide Regelungswerke müssen die effiziente Nutzung funktionierender Marktstrukturen und -infrastrukturen ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gesellschaften und ihre Aktionäre sinnvoll in diese Strukturen eingebunden werden. Insbesondere Emittenten müssen sich als Teil dieser Infrastruktur begreifen und gemeinsam mit den Intermediären an der Beseitigung bestehender Barrieren im Verhältnis Emittent-Investor, wie sie erst jüngst von der AMI-SeCo/SEG.4 beschrieben wurden, mitwirken.

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Leiterin Kapitalmärkte

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