Aktionärsrechterichtlinie III
Positionspapier zu Kapitel Ia
Inhalt
1 Erfahrungen aus der Praxis nutzen.
2 Vorschläge für eine ARRL III
3 Die Gesellschaft trägt die Kosten für die Information ihrer Aktionäre (Art. 3d ARRL III).
4 Fazit
Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 20261 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL)2 vor. Die privaten Banken sind der Auffassung, dass eine an den Grundsätzen der Savings and Investment Union (SIU) ausgerichtete Weiterentwicklung der ARRL II einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Märkte und zur Stärkung der Aktionärsrechte leisten kann. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO)3. Beide Regelungswerke müssen die effiziente Nutzung funktionierender Marktstrukturen und -infrastrukturen ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gesellschaften und ihre Aktionäre sinnvoll in diese Strukturen eingebunden werden. Insbesondere Emittenten müssen sich als Teil dieser Infrastruktur begreifen und gemeinsam mit den Intermediären an der Beseitigung bestehender Barrieren im Verhältnis Emittent-Investor, wie sie erst jüngst von der AMI-SeCo/SEG.4 beschrieben wurden, mitwirken.
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Anhang II, Nr. 10, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:7f0c63c8-ae8f-11f0-89c6-01aa75ed71a1.0024.02/DOC_2&format=PDF
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Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (nachfolgend: ARRL I) und Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (nachfolgend: ARRL II)
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Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 der Kommission vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rats in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte
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Abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/press/intro/publications/pdf/ecb.amiseco202509_barriersmarketintegration.en.pdf
Positionspapier Aktionärsrechterichtlinie III
Kontakt
Dr. Stefanie Heun
Leiterin Kapitalmärkte