Am 24. Mai 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Kleinanlegerstrategie vorgelegt, der unter anderem eine Änderung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID vorsieht. Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Intention der Europäischen Kommission, mit der aus der Kapitalmarktunion entwickelten Kleinanlegerstrategie das Wertpapiergeschäft verbraucherfreundlicher zu gestalten und damit Investitionen von Kleinanlegern an den EU-Kapitalmärkten zu fördern.
Mit der Kleinanlegerstrategie hat die Europäische Kommission allerdings einen Vorschlag vorgelegt, mit dem diese Ziele ganz überwiegend nicht erreicht werden können bzw. der diesen Zielen sogar zuwiderläuft:
Zwar hat sich die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag richtigerweise gegen ein vollständiges Provisionsverbot ausgesprochen. Jedoch führt die Kleinanlegerstrategie zu mehr und zu komplexerer Regulierung und erschwert das Wertpapiergeschäft gerade für die Kunden, die an die Kapitalmärkte herangeführt werden sollen. Auch führt sie zu höheren Kosten, die im Ergebnis die Kunden tragen müssen. Die Kleinanlegerstrategie enthält Elemente, die einer Preisregulierung nahekommen und führt zu einer Einschränkung des Produktangebotes in der Beratung und einer Beeinflussung des Marktes. Zudem bleibt sie bei vielen Regelungen vage und verschiebt damit wesentliche politische Entscheidungen auf nachgelagerte Rechtsakte der Europäischen Kommission (Stufe 2) oder auf die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (Stufe 3).
Ihre wichtigsten Kritikpunkte an dem Kommissionsvorschlag haben die DK-Verbände in einem Positionspapier zusammengefasst. Daneben wurde eine ausführliche DK-Stellungnahme erstellt, die eine eingehende Bewertung der Regelungen des Kommissionsvorschlags enthält.