Die DK nimmt zu den Änderungsvorschlägen der ESMA für die Überarbeitung der MiFID II-Anforderungen an die Best Execution Reports (RTS 27 / RTS 28) kritisch Stellung. Sie spricht sich dabei aber weiterhin für eine generelle Abschaffung beider Berichtspflichten aus. Die von den Ausführungsplätzen (RTS 27) und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (RTS 28) zu veröffentlichenden Daten bieten keinen informativen Mehrwert für die Kunden und werden in einer zu vernachlässigenden Zahl abgerufen.