In Ihrer Stellungnahme plädiert die DK dafür, dass durch neu gebildete Risikovorsorge eine doppelte Belastung des harten Kernkapitals vermieden werden sollte.
In Ihrer Stellungnahme plädiert die DK dafür, dass durch neu gebildete Risikovorsorge eine doppelte Belastung des harten Kernkapitals vermieden werden sollte.