Stellungnahme

DK zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt das Ziel der Überarbeitung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980, die Prospektanforderungen zu vereinfachen, ihren Inhalt zu verschlanken und Format sowie Struktur stärker zu standardisieren.

Dadurch können administrative Belastungen für Emittenten reduziert, die Vergleichbarkeit für Anleger verbessert und der Zugang zu den EU-Kapitalmärkten gestärkt werden. Insgesamt unterstützen wir die Zielsetzung des Gesetzgebungsvorhabens ausdrücklich. Um jedoch die zwingend erforderliche Rechtssicherheit, praktische Umsetzbarkeit und effiziente Kapitalmarktprozesse sicherzustellen, sind gezielte Klarstellungen sowie angemessene Übergangsfristen von zentraler Bedeutung.

DK zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 (EU COM – HYS – Öffentliche Konsultation)

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