Stellungnahme

DK zum delegierten Rechtsakt der EU-Kommission

Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) nimmt Stellung zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts für den Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use (VS), der Unternehmen außerhalb des verpflichtenden CSRD-Anwendungsbereichs einen freiwilligen, verhältnismäßigen Rahmen für Nachhaltigkeitsinformationen bieten soll. Die DK begrüßt den Standard als wichtigen Beitrag zu mehr Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz von ESG-Daten, sieht jedoch Klarstellungsbedarf insbesondere beim Anwendungsbeginn, beim Umfang des Value Chain Cap, bei der Einordnung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte unter der Empowering Consumers Directive (EmpCo) sowie bei der Verfügbarkeit entscheidungsnützlicher Klima- und Biodiversitätsinformationen für Finanzinstitute.

DK Stellungnahme (englisch)

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Bereichsleiter Kommunikation

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