DK zum delegierten Rechtsakt der EU-Kommission
Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) nimmt Stellung zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts für den Sustainability Reporting Standard for Voluntary Use (VS), der Unternehmen außerhalb des verpflichtenden CSRD-Anwendungsbereichs einen freiwilligen, verhältnismäßigen Rahmen für Nachhaltigkeitsinformationen bieten soll. Die DK begrüßt den Standard als wichtigen Beitrag zu mehr Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz von ESG-Daten, sieht jedoch Klarstellungsbedarf insbesondere beim Anwendungsbeginn, beim Umfang des Value Chain Cap, bei der Einordnung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte unter der Empowering Consumers Directive (EmpCo) sowie bei der Verfügbarkeit entscheidungsnützlicher Klima- und Biodiversitätsinformationen für Finanzinstitute.
DK Stellungnahme (englisch)
Kontakt
Thomas Schlüter
Bereichsleiter Kommunikation