DK zum delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Umsetzung des FRTB in Europa
Die DK nimmt Stellung zum Entwurf des delegierten Rechtsaktes zur europäischen Umsetzung der neuen Eigenmittelvorschriften für das Marktpreisrisiko (FRTB). Vor dem Hintergrund deutlich unterschiedlicher Umsetzungsansätze in den relevanten internationalen Rechtsräumen hat die EU-Kommission von ihrem Mandat gem. Art. 461a CRR Gebrauch gemacht und die Anwendung des FRTB um zwei Jahre auf 2027 verschoben. Mit dem delegierten Rechtsakt werden zum Start der Anwendung nun gezielte Anpassungen der Vorschriften vorgeschlagen, die auf drei Jahre befristet sind. Die DK begrüßt diese Anpassungen, sieht jedoch weiterhin Klärungsbedarf.
Teil des FRTB sind insbesondere auch neue Vorschriften zur Handelsbuch-/ Bankbuchabgrenzung, die in dem delegierten Rechtsakt nicht hinreichend klar adressiert werden. Zur Schaffung von Rechtssicherheit ist hier eine zeitnahe Kommunikation der aufsichtlichen Erwartungen für die kommenden Jahre, insbesondere durch die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), erforderlich.