In ihrer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) den Ansatz der Harmonisierung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland und erwartet hierdurch eine viel engere Zusammenarbeit der Behörden u.a. mit den Strafverfolgungsbehörden.
Dies verbindet die DK insbesondere mit der Hoffnung, eine eindeutigere Aufteilung der Aufgaben ohne den Verweis auf Unzuständigkeiten zu erzielen. Ferner weist die DK darauf hin, dass zahlreiche durch die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemeldeten Sachverhalte auf Geldwäsche, die durch den bei der FIU praktizierten risikobasierten Ansatz nicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, aus der Abschaffung des selektiven Vortatenkatalogs in § 261 StGB und der Einführung des sogenannten „all crimes approach“ durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9. März 2021 resultieren.