Stellungnahme

AGB-Anpassungen in Bankverträgen massengeschäftstauglich und kundengerecht gestalten

Thorsten Höche
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Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist traditionell geprägt durch ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Diese resultiert aus einer intakten Rechtsprechung und einer praxisgerechten Rechtsordnung. Ein wichtiger Teil dieser Rechtsordnung ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht). Das AGB-Recht bezweckt einen interessengerechten Ausgleich zwischen den Vertragsparteien. Allerdings hat das BGH-Urteil vom 27. April 2021 zur Unwirksamkeit von AGB-Anpassungen per Zustimmungsfiktion das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Kreditinstitut erheblich beeinträchtigt. Der Gesetzgeber sollte deshalb zur Schaffung von Rechtssicherheit die Rahmenbedingungen für massengeschäftstaugliche und kundengerechte AGB-Anpassungen in Bankverträgen per Zustimmungsfiktion setzen. 

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