Stellungnahme
06. September 2022
Benchmark-Verordnung – Konsultation der EU-Kommission zu Drittstaaten-Benchmarks

Mit der Einführung der Benchmark-Verordnung (BMR) wurden auch Regelungen zur Nutzung von Benchmarks von Administratoren aus Drittstaaten eingeführt. Die Übergangsregelung gem. Art. 51 (4) BMR endet am 31.12.2023. Mit der vorliegenden Konsultation will die EU-Kommission die Nutzung und Auswirkungen von Drittstaaten-Benchmarks sowie mögliche Anpassungen des Rahmenwerks bewerten.
EU COM consultation on 3rd country bm
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EU Com consultation on 3rd country bm detailed list
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René Lorenz
Kapitalmärkte