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Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets

und fordert Nachbesserungen beim Bürokratieabbau

Juliane Weiß
Juliane Weiß

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (kurz: BRUBEG) vorgelegt. Damit soll vor allem die EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) in nationales Recht überführt werden. Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschläge zu Änderungen bestehender nationaler Rechtsnormen im Bereich der Finanzmarktregulierung, welche die bürokratischen Lasten für Unternehmen verringern sollen.

Die Umsetzung der CRD VI betrifft vor allem die Eignungsprüfung der Mitglieder von Leitungsorganen (Fit & Proper) und den Umgang mit ESG-Risiken. Aus Sicht der DK ist es ein gutes Zeichen, dass der Entwurf bezüglich Fit & Proper der Heterogenität und den strukturellen Besonderheiten des deutschen Bankensektors Rechnung trägt und bewährte Verfahrensweisen erhalten bleiben können. Bei der Behandlung von ESG-Risiken bleiben die Vorschläge jedoch hinter den Erwartungen der DK in Bezug auf Proportionalität zurück. Hier bemängeln die Verbände insbesondere, dass das Wahlrecht, kleinere Institute von der Erstellung eigener Transitionspläne zu befreien, nicht vollumfänglich ausgeübt werden soll. Der Gesetzgeber sollte hierbei verhältnismäßig vorgehen und die Belastung vor allem für kleinere Institute abwenden.

Die übrigen Änderungen beziehen sich unter anderem auf Meldeanforderungen. Hier besteht erhebliches Entlastungspotenzial, das der Entwurf nicht genügend ausschöpft. Stattdessen sind zusätzliche Anzeigepflichten vorgesehen.

Nach Auffassung der DK werden dringend echte Fortschritte beim Bürokratieabbau gebraucht, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hilfreich und dringend nötig wäre zum Beispiel die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur rechtssicheren und praxistauglichen AGB-Anpassung von auf Dauer angelegten Bankverträgen (AGB-Änderungsmechanismus) durch die Bundesregierung.

Juliane Weiß

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