Stellungnahme

Die DK zum Referentenentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E)

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 11. Januar 2024 den Referentenentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV-E) veröffentlicht. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Initiative des BMJ, im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes praxisorientierte Lösungen zu erarbeiten, die die Chance bieten, die Rechts- und Verwaltungslandschaft schnell und effektiv zu verbessern. Die Initiative spiegelt das Bestreben der DK wider, praktikable Lösungen für eine effizientere und innovationsfreundlichere Branche zu identifizieren, bleibt aber in ihrer praktischen Wirksamkeit hinter den Erwartungen der DK zurück. Weitere Details sind der Stellungnahme der DK zu entnehmen.

Downloads

Stellungnahme viertes Bürokratieentlastungsgesetz

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

Insolvenzrechtlicher Teil des Vorschlags der EU-Kommission für ein 28. Regime

Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups

Die Einführung eines vereinfachten Liquidationsverfahrens für innovative Startups wird im Hinblick auf ein Hemmnis für Investitionen und die erhebliche Missbrauchsanfälligkeit weder als sinnvoll noch als erforderlich erachtet.