Stellungnahme

DK-Stellungnahme zum Einsatz des Maschinellem Lernens für IRB-Modelle

Die DK hat zur Konsultation der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zum Einsatz des Maschinellen Lernens (ML) für IRB-Modelle Stellung genommen. Generell merkt die DK an, dass die den ML-Modellen zugrunde liegenden Algorithmen und die verwendeten Daten nicht per se komplexer sind als bei traditionellen Verfahren. Maßgeblich ist immer der jeweilige Anwendungsfall.  

Downloads

Stellungnahme IRB-Modelle

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zur Prüfung steuerlicher Verrechnung von Aktienverlusten

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die aktuelle steuerliche Behandlung von Aktienverlusten mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung zu der Frage, ob die eingeschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten aus Aktienveräußerungen gegen den Gleichheitssatz verstößt.