Stellungnahme

DK Stellungnahme zum Entwurf der ESAs für einen technischen Durchführungsstandard

Die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben Anfang Januar 2024 den Entwurf ihrer technischen Durchführungsstandards zur Festlegung bestimmter Aufgaben der Sammelstellen und bestimmter Funktionalitäten des zentralen europäischen Zugangsportals (European Single Access Point - ESAP) vorgelegt und zur Konsultation gestellt. Mit der Einrichtung des ESAP, als einen zentralen Sammelpunkt für Unternehmensdaten und Dokumenten zu verschiedenen regulatorischen Rahmenwerken, sollen die darin enthaltenen Informationen schrittweise öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat zu dem Entwurf Stellung genommen und vornehmlich starke Bedenken gegen die Entstehung neuer bürokratischer Hürden bzw. Doppelbelastungen. Es dürfen keine doppelten Meldepflichten für die Zwecke des ESAP eingeführt werden. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Nutzung eines elektronischen Siegels. Um einen unnötigen Mehraufwand für Marktteilnehmer zu vermeiden, plädiert die DK für die Weiterverwendung von PDFs im Sinne der in der ESAP-Verordnung vorgesehenen Definition für datenextrahierbare bzw. maschinenlesbare Formate. Zusätzliche Anforderungen über die bereits bestehenden Vorschriften hinaus würden über das Ziel hinausschießen. Außerdem müssen Lesbarkeit und Verständlichkeit der zu veröffentlichenden Daten und Dokumente Vorrang vor technischen Vorgaben haben. Denn die Dokumente dienen in erster Linie der Information von Menschen.

ESAP consultation response

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