Stellungnahme

DK-Stellungnahme zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Kryptoassets

Die DK hat zu einer Konsultation des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets Stellung genommen. Aus Sicht der DK bedarf es eines einheitlichen globalen Rahmens für den aufsichtsrechtlichen Umgang mit Krypto-Assets. Dieser Rahmen muss für Banken und Nicht-Banken gleichermaßen gelten. Entscheidende Punkte sind hier regulatorische Klarheit sowie eine konsistente Taxonomie und Standardisierung von Krypto-Assets. Oberstes Ziel muss dabei die Gewährleistung der Finanzstabilität sein. Zugleich sollte ein solcher Rechtsrahmen gerade im derzeitigen frühen Stadium nicht zu restriktiv sein, damit Banken die Möglichkeit haben, Erfahrungen mit dieser Anlageklasse zu sammeln.

Downloads

Stellungnahme Kryptoassets

PDF

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

Umsetzung der geänderten EU-Fernabsatzrichtlinie (EU 2023/2673)

Vom 22. November 2023 in das deutsche Recht

Die Deutschen Kreditwirtschaft (DK) nimmt zum Referentenentwurf (RefE) des „Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ (BMJV) für ein „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsrechts“ vom 9. Juli 2025 Stellung.

Stellungnahme

Positionspapier zur Umsetzung der DORA-Anforderung „Encryption in Use“

Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) führt die EU neue Anforderungen an die IT-Sicherheit im gesamten Finanzsektor ein. In einem gemeinsamen Positionspapier bewerten die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die technische Umsetzbarkeit dieser Anforderung.