Stellungnahme

EBA-Konsultation EBA/CP/2022/05 zu Informationsanforderungen bei NPL

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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 16. Mai 2022 eine öffentliche Konsultation zu den Entwürfen für technische Durchführungsstandards (ITS) gestartet, in denen Informationen definiert werden, die Verkäufer von notleidenden Krediten (NPL) potenziellen Käufern zur Verfügung stellen müssen. Ziel ist die Verbesserung der NPL-Sekundärmärkte. Die neuen NPL-Vorlagen enthalten insgesamt 157 Datenfelder, was deutlich weniger ist als in früheren Versionen. Dennoch erfordern 76 Datenfelder (von denen 45 verpflichtend sind) Informationen, die nicht bereits anderweitig (ANACREDIT, FINREP, ESMA RTS 2020/1124, CRR, IAS/IFRS) erhoben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Institute im Vergleich zum Status quo zunächst deutlich mehr Daten erheben müssen.

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