Stellungnahme

EBA-Konsultation EBA/CP/2022/05 zu Informationsanforderungen bei NPL

Profilbild Ingmar Wulfert
Ingmar Wulfert

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 16. Mai 2022 eine öffentliche Konsultation zu den Entwürfen für technische Durchführungsstandards (ITS) gestartet, in denen Informationen definiert werden, die Verkäufer von notleidenden Krediten (NPL) potenziellen Käufern zur Verfügung stellen müssen. Ziel ist die Verbesserung der NPL-Sekundärmärkte. Die neuen NPL-Vorlagen enthalten insgesamt 157 Datenfelder, was deutlich weniger ist als in früheren Versionen. Dennoch erfordern 76 Datenfelder (von denen 45 verpflichtend sind) Informationen, die nicht bereits anderweitig (ANACREDIT, FINREP, ESMA RTS 2020/1124, CRR, IAS/IFRS) erhoben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Institute im Vergleich zum Status quo zunächst deutlich mehr Daten erheben müssen.

Comments EBA CP 2022 05

PDF
Profilbild Ingmar Wulfert

Kontakt

Ingmar Wulfert

Bankenaufsicht und Bilanzierung

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zu dem Berichtsentwurf des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments

Vorschlag für eine Verordnung über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen

Mit dieser Stellungnahme hat die deutsche Kreditwirtschaft zu den insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X.) des Berichtsentwurfs des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen – „EU Inc.“ Stellung genommen.

Stellungnahme

Gemeinsame Verbändestellungnahme zum Verordnungsvorschlag COM (2026) 321 final "EU Inc."

Die Einführung eines vereinfachten Abwicklungsverfahrens für innovative Startups wird im Hinblick auf die die fehlende Umsetzungsreife sowie erhebliche Missbrauchsanfälligkeit weder als sinnvoll noch als erforderlich erachtet. Die Verbändestellungnahme fordert daher die vollständige Streichung des Kapitel X. Ein Bedarf wird auch im Hinblick auf gut funktionierende Insolvenzverfahren in den Mitgliedsstaaten nicht gesehen.