Stellungnahme

EBA-Konsultation EBA/CP/2022/05 zu Informationsanforderungen bei NPL

Profilbild Ingmar Wulfert
Ingmar Wulfert

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 16. Mai 2022 eine öffentliche Konsultation zu den Entwürfen für technische Durchführungsstandards (ITS) gestartet, in denen Informationen definiert werden, die Verkäufer von notleidenden Krediten (NPL) potenziellen Käufern zur Verfügung stellen müssen. Ziel ist die Verbesserung der NPL-Sekundärmärkte. Die neuen NPL-Vorlagen enthalten insgesamt 157 Datenfelder, was deutlich weniger ist als in früheren Versionen. Dennoch erfordern 76 Datenfelder (von denen 45 verpflichtend sind) Informationen, die nicht bereits anderweitig (ANACREDIT, FINREP, ESMA RTS 2020/1124, CRR, IAS/IFRS) erhoben werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Institute im Vergleich zum Status quo zunächst deutlich mehr Daten erheben müssen.

Comments EBA CP 2022 05

PDF
Profilbild Ingmar Wulfert

Kontakt

Ingmar Wulfert

Bankenaufsicht und Bilanzierung

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

Umsetzung der geänderten EU-Fernabsatzrichtlinie (EU 2023/2673)

Vom 22. November 2023 in das deutsche Recht

Die Deutschen Kreditwirtschaft (DK) nimmt zum Referentenentwurf (RefE) des „Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ (BMJV) für ein „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsrechts“ vom 9. Juli 2025 Stellung.

Stellungnahme

Positionspapier zur Umsetzung der DORA-Anforderung „Encryption in Use“

Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) führt die EU neue Anforderungen an die IT-Sicherheit im gesamten Finanzsektor ein. In einem gemeinsamen Positionspapier bewerten die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die technische Umsetzbarkeit dieser Anforderung.