Stellungnahme

EBA-Konsultation zur Änderung bestehender ITS zu den Meldeanforderung für Marktrisiken

Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt Stellung.

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat im März 2023 eine öffentliche Konsultation zu ihren Entwürfen zur Änderung der bestehenden technischen Durchführungsstandards (ITS) für die spezifischen Meldeanforderungen für Marktrisiken (FRTB-Meldungen) eingeleitet. Die im Konsultationspapier dargelegten Vorschläge ergänzen die bereits bestehenden Meldepflichten, die Institute im Zusammenhang mit den FRTB-Ansätzen anwenden müssen. Die geplanten Änderungen sollen den Aufsichtsbehörden die notwendigen Daten liefern, um die Umsetzung der FRTB-Ansätze und die Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko zu überwachen. Das Konsultationspapier zeigt auch eine Reihe möglicher Änderungen an den ITS zum aufsichtlichen Meldewesen auf, die hauptsächlich den Rahmen für die Begrenzung des Handelsbuchs widerspiegeln. Die DK weist u.a. darauf hin, dass Reportinganforderungen, die nicht auf vorhandenen Kennzahlen basieren, bzw. über den Rahmen der regulatorischen Kapitalermittlung hinausgehen, vermieden bzw. möglichst effizient ausgestaltet werden sollten, um unnötige Aufwände zu vermeiden.

Stellungnahme FRTB reporting

PDF
Thomas Schlüter

Kontakt

Thomas Schlüter

Bereichsleiter Kommunikation

Das könnte Sie auch interessieren:

Stellungnahme

DK zum Cloud and AI Development Act (CADA)

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, Europas digitale Souveränität zu stärken und Abhängigkeiten bei Cloud-, KI- und Rechenzentruminfrastrukturen zu verringern.

Stellungnahme

DK zum Entwurf des Aktionsplans „Nachhaltigkeit“

Die DK begrüßt die strategische Ausrichtung, Nachhaltigkeit als Modernisierungs-, Investitions- und Wettbewerbsagenda zu verstehen und nachhaltige Finanzen als Querschnittsthema zu verankern.

Stellungnahme

DK - Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen

Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Einführung einer Frühstartrente Stellung genommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich, da die Frühstartrente das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche ergänzt und den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge erleichtert.