Presseinformation

EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

Die DK appelliert an deutsche Aufsicht, mehr Proportionalität zuzulassen

Kerstin Altendorf
Kerstin Altendorf

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln. Die EBA-Leitlinien geben dafür Impulse und sollen die Vorgaben in Europa harmonisieren.

„Doch der Detaillierungsgrad der finalen Leitlinien bleibt ausgesprochen hoch. Auch wenn die EBA an die Vorgaben der CRD gebunden ist, hätten wir uns hier deutlich mehr Mut zu flexibleren, einfachen Lösungen gewünscht,“ sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Beispielsweise müssen jetzt Risiken aus dem Verlust von Biodiversität und Ökosystemen mit ähnlichem Gewicht und Genauigkeit wie Risiken aus dem Klimawandel behandelt werden, und das unabhängig von der Größe und Komplexität der Institute.

Die EBA betone zwar, dass sie dem Proportionalitätsprinzip einen höheren Stellenwert als noch in der Konsultation einräumt und Erleichterungen nicht nur für SNCIs, sondern auch für andere nicht-große Banken vorsieht. Das stimmt jedoch aus Sicht der DK nur zum Teil. Denn umfassende Anforderungen zur Anwendung komplexer Methoden im Risikomanagement gelten für alle Institute gleichermaßen.

„Zudem sind wir überzeugt, dass mittelständische Banken und Sparkassen keine aufsichtlichen Transitionspläne brauchen. Das überfordert und überlastet die Institute, ohne einen sinnvollen Effekt für die Risikosteuerung zu haben“, so Herkenhoff für die DK. Daher sein dringender Appell im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft: „Der deutsche Gesetzgeber und die BaFin können bei der Umsetzung der Leitlinien zeigen, dass Proportionalität kein Papiertiger ist: Die in der CRD VI angelegte Möglichkeit, SNCIs von der Erstellung eines aufsichtlichen Transitionsplans auszunehmen, sollte genutzt werden."

Darüber hinaus müsse auch beim Management von ESG-Risiken insgesamt das in den deutschen MaRisk verankerte und bewährte Prinzip der doppelten Proportionalität fortgelten, bekräftigen die deutschen Banken und Sparkassen. Maßgeblich für die Risikosteuerung müsse das Risikoprofil des jeweiligen Instituts unter Berücksichtigung des Umfangs der Geschäfte, des Geschäftsmodells und der Komplexität der Risiken sein.

Kerstin Altendorf

Kontakt

Kerstin Altendorf

Pressesprecherin für Nachhaltigkeit im Finanzsystem, Volkswirtschaft und Kapitalmärkte

Das könnte Sie interessieren