Einigung beim Altersvorsorgereformgesetz: Positive Ansätze werden konterkariert
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Einigung der Koalition zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die vorgesehenen Maßnahmen setzen wichtige Impulse, um die kapitalmarktorientierte Vorsorge zu stärken und breitere Bevölkerungsschichten zu erreichen. Positiv ist, dass das Altersvorsorgedepot auf zwingende Beitragsgarantien verzichtet und größere Flexibilität in der Auszahlungsphase bietet. Ebenso positiv sind die Ausweitung der Förderung auf Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sowie bessere Zulagen für Kinder und Geringverdiener.
"Altersvorsorge ist eine langfristige Entscheidung, die individuelle Lebenssituationen, Risikoneigung und Einkommensverläufe berücksichtigen muss. Deshalb ist eine qualifizierte Beratung zentral, um passgenaue Lösungen zu ermöglichen. Banken und Sparkassen bieten diese verlässlich für alle Bevölkerungsschichten", so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), als diesjährige Federführerin der DK.
Die positiven Ansätze des Gesetzes werden durch die Pläne für ein staatlich verwaltetes Altersvorsorgeangebot leider deutlich konterkariert. Ein solches Modell ist aus Sicht der DK weder erforderlich noch zielführend. "Der Staat verlässt damit seine Rolle als Rahmengeber und wird selbst zum Marktteilnehmer", warnt Kolak. Damit sind Wettbewerbsverzerrungen verbunden, die privatwirtschaftliche Lösungen schwächen und die Angebotsvielfalt einschränken können. Für den Erfolg der Reform kommt es maßgeblich darauf an, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Dies gelingt durch einfache Zugänge, verlässliche Rahmenbedingungen und ein breites privatwirtschaftlich bereitgestelltes Angebot. Die DK appelliert daher an die Politik, sicherzustellen, dass marktwirtschaftlicher Wettbewerb und Wahlfreiheit das tragende Fundament der dritten Säule der Altersvorsorge bleiben.