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ESG-Regulierung: DK fordert schnellstmögliche Klarheit für Unternehmen und Finanzsektor

Kerstin Altendorf
Dr. Kerstin Altendorf

Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat sich heute zur Vereinfachung der ESG-Regulierung positioniert. Damit können nun bald die Trilogverhandlungen beginnen. „Unternehmen und Banken benötigen dringend Klarheit darüber, welche ESG-Regeln von wem und innerhalb welcher Fristen anzuwenden sind“, betont Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als diesjähriger Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Der Trilog müsse daher schnell zum Abschluss gebracht werden.

„Ein ganz wichtiger Schritt ist dabei, die Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Dabei darf allerdings auch der Finanzsektor nicht aus dem Blick geraten“, so Herkenhoff. Andernfalls entstehe eine Diskrepanz zwischen der Verfügbarkeit belastbarer ESG-Daten und den Datenbedarfen der Banken und Sparkassen, um rechtliche und aufsichtliche Pflichten erfüllen zu können. Auswirkungen auf die Datenverfügbarkeit sollten daher berücksichtigt werden. Zudem sollten insbesondere aufsichtliche Vorgaben – etwa im Rahmen der Säule-III-Offenlegung – parallel und verhältnismäßig angepasst werden.

Besonders wichtig aus Sicht der DK: praxisnahe und verständliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards - ESRS). Daher sollten die überarbeiteten ESRS schnellstmöglich verabschiedet werden. Mit Blick auf die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fordert Herkenhoff: „Die Dynamik auf EU-Ebene muss sich im deutschen Gesetz widerspiegeln. Doppelarbeiten und unnötige Bürokratie sollten wir unbedingt vermeiden.“ Konkret: Unternehmen unterhalb der Omnibus-Schwellenwerte und kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen sollten von der Berichterstattung ausgenommen werden. Auch brauche es mehr Flexibilität bei der Anwendung der ESRS. 

Die DK appelliert an das Europäische Parlament sowie an die Mitgliedstaaten, den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie als Bestandteil des Nachhaltigkeits-Omnibus schnellstmöglich zu bestätigen. Unternehmen wie Finanzwirtschaft brauchen dringend Rechtssicherheit, damit sie die Regeln wie geplant ab dem 1. Januar 2026 anwenden können.

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