European Single Access Point
Wir befürworten generell eine standardisierte, einheitliche und datenbankbasierte Berichterstattung, die sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar ist. Wir begrüßen auch die damit verbundenen Ziele, insbesondere die Schaffung von Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen. Wir halten es jedoch für äußerst wichtig, dass ESAP keine zusätzlichen Informationsanforderungen gegenüber dem Status quo einführt. Auch darf die technische Umsetzung des ESAP die in der aktuellen Gesetzgebung vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten nicht einschränken: Wir plädieren daher dafür, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren und bei der Entwicklung der technischen Umsetzungsstandards darauf geachtet wird, dass der zusätzliche Aufwand so gering wie möglich gehalten wird.
DK- Stellungnahme EASP
Kontakt
Dr. Hendrik Hartenstein
Leiter Unternehmensfinanzierung