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ITS zur Offenlegung bei Zinsänderungsrisiken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat den Entwurf für technische Durchführungsstandards zur Offenlegung von Informationen zu Zinsänderungsrisiken zur Konsultation gestellt. Aus Sicht der DK darf der Versuch, die Aufsichtspraxis in Europa zu harmonisieren, nicht dazu führen, dass die individuelle Lage der jeweiligen Bank aus dem Fokus gerät.

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Stellungnahme Zinsänderungsrisiken

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