Stellungnahme

Konsultation der BaFin zur 8. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement"

Die DK Stellungnahme zu „MaRisk“

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur 8. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“ eine Stellungnahme abgegeben. 

Generell begrüßt die DK die Betonung des Proportionalitätsprinzips durch die BaFin. Die Anforderungen der zugrundeliegenden „EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch“ sind allerdings teilweise sehr detailliert, so dass die regulatorische Komplexität abermals zunimmt und der Charakter von „Mindestanforderungen“ stückweise verloren geht. Die EBA-Vorgaben insbesondere zu den Kreditspreadrisiken weichen zum Teil von aktuellen Marktstandards ab, bspw. hinsichtlich des einzubeziehenden Produktumfangs sowie der EBA-Definition des „Marktspreads“. Hier sieht die DK den Bedarf für Klarstellungen, damit eine praxisnahe und proportionale Umsetzung der Anforderungen gestaltet werden kann. Zudem sollte den Kreditinstituten aus DK-Sicht eine Übergangsfrist von sechs Monaten für neue Anforderungen gewährt werden, um diese auch vor dem Hintergrund anderer aktueller Regulierungen angemessen umsetzen zu können.

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DK Stellungnahme zur 8. Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement"

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