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Neue EU-Regeln für Nachhaltigkeitspräferenzen in der Geldanlage

Kundinnen und Kunden werden auch danach befragt, ob sie auf Nachhaltigkeitsaspekte bei Geldanlageprodukten wertlegen

Thomas Schlüter
Thomas Schlüter
  • Deutsche Kreditwirtschaft zum 2.8. startklar
  • Vorgaben zur Beratung sehr komplex
  • Nachhaltigkeitsangaben der Unternehmen fehlen vielfach noch

 Kundinnen und Kunden werden im Rahmen ihrer Anlageberatung ab dem 2. August 2022 auch danach befragt, ob sie auf Nachhaltigkeitsaspekte bei Geldanlageprodukten wertlegen. Das gibt eine europäische Verordnung zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II vor. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, die Nachhaltigkeit auch in der Anlageberatung weiter zu fördern. Die in der DK vertretenen Banken und Sparkassen stehen bereit, die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Starttermin am 2. August umzusetzen. 

Die Kunden müssen sich allerdings darauf einstellen, dass dadurch ein bislang schon sehr aufwändiger und detaillierter Beratungsprozess noch erheblich an Komplexität zunehmen wird. Die umfangreichen Vorgaben der EU schreiben den Beraterinnen und Beratern konkret vor, wie sie ihre Kundinnen und Kunden in mehreren Schritten nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen haben. 

Dies stellt für die Kreditinstitute und ihre Kunden eine große Herausforderung dar, zumal die Unterschiede bei den zu erfragenden Details nicht immer eindeutig sind. Dies wird dazu führen, dass die Beratungsprozesse erheblich an Komplexität zunehmen und die Beratungsgespräche deutlich länger dauern werden. Die Institute werden dennoch alles daransetzen, die Kunden weiterhin gut zu beraten, ohne sie mit den neuen Informationen zu überfluten. Dafür wurden die Berater im Vorfeld eingehend geschult. 

Zudem erwartet die DK, dass gerade zu Beginn der Einführung im August noch nicht viele Produkte zur Verfügung stehen werden, die den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechen. Denn die EU verpflichtet die Unternehmen aus der Realwirtschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Veröffentlichung der erforderlichen Daten. 

Die Hersteller der Anlageprodukte sind jedoch auf diese Informationen angewiesen, um ihre Produkte nach den gesetzlichen Nachhaltigkeitsvorgaben klassifizieren zu können. Gleichwohl unternehmen die Hersteller von Wertpapieren alle Anstrengungen, um den Kunden ein breites Angebot unterbreiten zu können, welche ihre jeweiligen Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Angebot perspektivisch deutlich ausgeweitet wird. 

Thomas Schlüter

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Thomas Schlüter

Bereichsleiter Kommunikation

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