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Mehr Klarheit bei ESG-Daten: Neue Handreichung für Stadtwerke und Versorger

Adrian Schwantes
Adrian Schwantes

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben eine neue Handreichung veröffentlicht. Sie soll Stadtwerke und Versorgungsunternehmen dabei unterstützen, Nachhaltigkeitsdaten gezielt und strukturiert aufzubereiten, abgestimmt auf die Anforderungen von Banken und Versicherern. Im Interesse einer praxisorientierten und anwenderfreundlichen Ausgestaltung wurde die Handreichung mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erörtert.

Die Veröffentlichung unterstreicht den Anspruch der Verbände, die nachhaltige Transformation aktiv zu begleiten. ESG bleibt für die Finanzwirtschaft ein zentrales Thema, regulatorisch wie strategisch. Umso wichtiger ist es, praxisnahe Lösungen und standardisierte Formate bereitzustellen, die sowohl Unternehmen als auch ihren Finanzierungspartnern helfen, Nachhaltigkeits- und Risikoanforderungen effizient umzusetzen.

Adressiert werden Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge, etwa in der Energie- und Wasserversorgung, im öffentlichen Personennahverkehr oder in der Abfallwirtschaft. Ziel der Handreichung ist es, diesen Unternehmen die strukturierte Bereitstellung von ESG-relevanten Informationen zu erleichtern, unabhängig davon, ob sie Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD (Corporate Social Responsibility Directive) erstellen müssen oder nicht.  

Die Handreichung berücksichtigt typische sektorbezogene Datenbedarfe, wie sie Banken und Versicherer für ihre Risikoanalysen, Offenlegungspflichten und nachhaltigkeitsbezogenen Finanzentscheidungen benötigen. Sie ergänzt den sektorübergreifenden ESG-Datenkatalog, den die drei Verbände im vergangenen Jahr gemeinsam vorgestellt haben, und überträgt dessen Struktur auf die besonderen Anforderungen der Stadtwerke und Versorgungsunternehmen

Für Stadtwerke bedeutet das mehr Orientierung in der ESG-Regulierung und insbesondere weniger Aufwand durch mehrfach gestellte Einzelfragen. Gleichzeitig unterstützt die Handreichung die einheitlichere Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten und unterstützt damit die aktive Begleitung von Transformationsvorhaben durch Banken und Versicherer.

ESG-Handreichung für Stadtwerke und Versorger

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