Wasserzeichen
UnternehmensfinanzierungNachhaltigkeitKapitalmarkt

Finanzierung der Energiewende - Voraussetzungen für den Einsatz privaten Kapitals

24.07.2024Positionspapier
Ruth von Oppen
Dr. Hendrik Hartenstein
background
hero

Inhalt

Energiewende jetzt angehen

Banken übernehmen Verantwortung bei der Energiewende

Rentabilität der Investitionen

Schuldentragfähigkeit des Kreditnehmers

Daten über zukunftsfähige Geschäftsmodelle

Stärkere Öffnung für Kapitalmarktfinanzierung

Risikoteilung mit öffentlicher Hand


Energiewende jetzt angehen

Die Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen zu sichern, ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland wie auch für Bürgerinnen und Bürger von höchster Dringlichkeit. Es müssen die richtigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Investitionen geschaffen werden, um auch den Einsatz privaten Kapitals für die Finanzierung der Energiewende zu ermöglichen. Die Zeit läuft, denn gesetzliche Vorgaben wie das Wärmeplanungsgesetz engen den Spielraum für öffentliche und private Unternehmen weiter ein. Eine große Herausforderung ist, dass viele Stadtwerke im Verhältnis zu ihrer Ertragskraft einen Verschuldungsgrad oberhalb der bankregulatorisch üblichen Grenzwerte aufweisen. Mit jeder weiteren Kreditaufnahme nähern sich diese kommunalen Unternehmen schnell einer Schwelle, ab der eine klassische Fremdkapitalaufnahme nicht mehr möglich ist. Anstehende Großprojekte zur Umsetzung der Energiewende, vor allem im Bereich des dringend notwendigen Ausbaus der Netzinfrastruktur oder bei deren Modernisierung, könnten diese Stadtwerke und auch einige private Versorger aufgrund ihrer Kapitalausstattung gänzlich überfordern. Um jedoch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu erhalten, sollten gerade auch diese Herausforderungen in den Blick genommen werden.

Banken tragen dazu bei, dass Kapital dort zur Verfügung steht, wo es benötigt wird. Damit übernehmen sie eine wichtige Rolle beim nachhaltigen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft, so auch bei der Energiewende. Um entsprechende Investitionen finanzieren zu können, müssen allerdings grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein.

Banken übernehmen Verantwortung bei der Energiewende

Banken beraten neben privaten Energieversorgern auch Kommunen und kommunale Unternehmen und versorgen sie mit Fremdkapital und Kapitalmarktprodukten. Angesichts der enormen Investitionsbedarfe von zusätzlich 100 Mrd. Euro pro Jahr ist klar: Die Finanzierung erfordert sowohl öffentliches wie privates Kapital. 

Damit private Banken und Investoren entsprechende Investitionen in diesem Umfang finanzieren können, müssen neben einer soliden Eigenkapitalausstattung der Energie-unternehmen weitere Voraussetzungen zwingend erfüllt sein: 

Rentabilität der Investitionen

Das für Investitionen im Zusammenhang mit der Energiewende erforderliche private Kapital ist grundsätzlich vorhanden. Um es zu mobilisieren, bedarf es eines marktüblichen Investitionsumfeldes. Das bedeutet, dass das finanzierte Projekt rentabel ist 
und der Kapitalnehmer damit die Kapitalkosten dauerhaft erwirtschaften kann. Oder anders ausgedrückt: Privates Kapital erwartet ein ausgewogenes Risiko-Rendite-Profil und stabile Cashflows während der gesamten Finanzierungslaufzeit. 

Für kommunale Unternehmen hat dies zur Folge, dass sie sich künftig selbst zunehmend als privatwirtschaftlich agierende Unternehmen werden aufstellen müssen. Einerseits haben sie risikoadäquate und damit gegebenenfalls höheren Kreditkosten in Kauf zu nehmen und andererseits – bei Bankkrediten – grundsätzlich auch kürzere Finanzierungslaufzeiten. Denn Banken dürfen die sehr langen Laufzeiten bei Energiewendeprojekten von in der Regel mehr als 20 Jahren aus bankregulatorischen Gründen nicht abdecken, zumindest nur noch sehr begrenzt längerfristige Risiken eingehen. 

Um Zukunftsinvestitionen finanzierbar zu machen, sollten bei den kommunalen Unter-nehmen langfristig planbare, rentable Geschäftsbereiche entstehen. Dem muss auch die staatliche Regulierung des Energiesektors Rechnung tragen. Ziel einer möglichen Regulierung sollte es sein, privaten Investoren sowie anderen Kapitalgebern die notwendige Sicherheit über die zu erwartenden Cashflows zu verschaffen, um längere Projektlaufzeiten begründen zu können. So regulierte Geschäftsbereiche mit gesicherten (Mindest-) Cashflows könnten dann vom Rest des Geschäfts zu Finanzierungszwecken abgegrenzt werden (Projektfinanzierung). Nur wenn in sich geschlossene Finanzierungskreisläufe aufgezeigt werden können, dürfen Investoren von der Wirtschaftlichkeit der finanzierten Investition ausgehen. Dies dürfte eine für die öffentliche Hand bislang unübliche Gestaltung sein, die erst mit der Zeit in bestehende Geschäftsmodelle Eingang finden wird.

Schuldentragfähigkeit des Kreditnehmers

Eine ausreichend gute Eigenkapitalausstattung bei gleichzeitig zukunftsfähigem, rentablem Geschäftsmodell legt den Grundstein für eine Finanzierung mit Fremdkapital. Für Kreditgeber ist dabei die sogenannte Schuldentragfähigkeit des Kreditnehmers entscheidend. Deshalb ist der Ansatz, die Eigenkapitalquoten von Stadtwerken und Energieversorgern so weit zu stärken, dass weiterer Spielraum für Neuinvestitionen entsteht, richtig und notwendig. Eigenkapitalstärkende Maßnahmen sollten mit ausreichender Sorgfalt geplant und strukturiert werden, um als echte eigenkapital-stärkende Bilanzposition durch Fremdkapitalgeber anerkannt zu werden.

Energieunternehmen, die zusätzliches Eigenkapital benötigen, sollten ihr Augenmerk darauf richten, potenziellen Investoren ihre Glaubwürdigkeit und die dauerhafte Attraktivität der geplanten Investition nachweisen zu können. Aktuell investieren viele private Eigenkapitalgeber überwiegend in Infrastrukturprojekte außerhalb Deutschlands. Grund dafür sind unter anderem mangelnde Renditechancen und die fehlende Berechenbarkeit des regulatorischen Umfelds.

Daten über zukunftsfähige Geschäftsmodelle 

Nachhaltigkeit hat für Banken in mehrfacher Hinsicht eine hohe strategische Relevanz. So richten Banken ihre Portfolien mehr und mehr an den Pariser Klimazielen aus, managen ESG-Risiken und begleiten ihre Kunden auf dem Weg der Transformation. Zum Teil sind auch kommunale Unternehmen schon jetzt ESG-berichtspflichtig und erfüllen damit eine Vorbildfunktion bezüglich ihrer Investitionstätigkeit. Sie sind zunehmend in der Verantwortung, für die Einwerbung von „grünem“ Fremdkapital Nachhaltigkeitsnachweise zu erbringen. Mit der schrittweisen Umstellung der Bankbilanzen auf „Net Zero“ geht einher, dass auch bei kleineren Kapitalnehmern – unabhängig von regulatorisch vorgegebenen Berichtspflichten – für eine Finanzierung künftig entscheidend ist, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufzeigen bzw. anstreben können. Banken stehen bei der Entwicklung bankfähiger Transformationspfade beratend und strukturierend zur Seite. Um Kunde und Geschäftsmodell einschätzen zu können, ist eine entsprechende Berichts- bzw. Datenqualität auf Seiten der Kreditnehmer erforderlich. Insgesamt sollten sich Stadtwerke und Versorger daher auf eine tiefergehende und regelmäßige Berichts- und Transparenzbereitschaft einstellen.  

Stärkere Öffnung für Kapitalmarktfinanzierung

Finanzierungslösungen für die Energiewende erfordern auch die Nutzung der Kapitalmärkte. Banken stehen bereit, ihre Kunden auf dem Weg in die Kapitalmarktfähigkeit zu begleiten, individuelle Lösungen zu entwickeln und mit Investoren zusammenzubringen. Auch hier gilt, dass Projekte in sich rentabel und Geschäftsmodelle zukunftsfähig sein sollten. Zudem sind bei Kapitalmarktfinanzierungen dezidierte Anforderungen und Transparenzpflichten zu erfüllen. Künftig werden Kapitalnehmer auch in Deutschland im Infrastrukturbereich stärker im Wettbewerb um internationales Kapital stehen als bisher. Gegebenenfalls sind externe Ratings unerlässlich. 

Um die signifikanten Investitionserfordernisse des Sektors zu erfüllen und zu finanzieren, müssen verschiedene Finanzierungsinstrumente genutzt werden. Verbriefungen bieten sich dabei als eine Art Brückenlösung zwischen Bank und Kapitalmarkt an: Banken nehmen eine zentrale Rolle als Intermediär zwischen den zu finanzierenden Unternehmen und dem Kapitalmarkt ein. Entsprechend den Bedürfnissen von Investoren am Kapitalmarkt können Banken Kreditfinanzierungen zusammenstellen, die dem Risikoprofil des Investors entsprechen. Banken ermöglichen damit erst Investments, die sonst nicht über den Kapitalmarkt zugänglich sind. Gleichzeitig können auf Seiten der Bank Kapazitäten für die weitere Kreditvergabe freigesetzt und somit Raum für neue Investitionen geschaffen werden.

Risikoteilung mit öffentlicher Hand

Banken vergeben Kredite im Rahmen ihrer Risikotragfähigkeit und bewegen sich dabei innerhalb der ihnen bankregulatorisch und -aufsichtlich vorgegebenen Grenzen. Unkalkulierbare Transformationsrisiken können und dürfen sie nicht übernehmen. Um aber diesen Rahmen – in Sinne der Kreditnehmer – ausschöpfen zu können, kann die anteilige Risikoübernahme durch die öffentliche Hand eine sinnvolle Maßnahme sein und angesichts der hohen Investitionserfordernisse auch erforderlich werden. Dies sollte aber nur begrenzt und punktuell erfolgen und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die für die Finanzierung durch privates Kapital notwendig sind – vor allem Planbarkeit, Rentabilität, geschlossener Finanzierungskreislauf – nicht aushebeln. 

Wasserzeichen

Ansprechpartner

background
hero
Ruth von OppenAssociate Director
background
hero
Dr. Hendrik HartensteinThemengruppenleiter, Director