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Bildungsurlaub: So nutzen Sie Ihren Anspruch

Kathleen Altmann
Kathleen Altmann
Bildungsurlaub Sprachkurs

Spanisch lernen in Valencia, Finanzwissen in Brandenburg vertiefen oder den Umgang mit Künstlicher Intelligenz trainieren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich jedes Jahr Zeit für ihre persönliche Weiterentwicklung nehmen. In vielen Bundesländern haben sie dafür sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, meist bis zu fünf Tage pro Jahr bei voller Lohnfortzahlung. Die Details regeln jedoch die Bundesländer selbst, denn Bildungsurlaub ist Ländersache.

Von Sprachen bis Politik: ein breites Angebot

Das Wichtigste zuerst: Die Fortbildung muss nicht beruflich motiviert sein. Politische Fortbildungen, Sprachkurse oder Yoga sind ebenso möglich wie fachliche Weiterbildungen. Es gibt jedoch eine Voraussetzung: Die Fortbildung muss in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub - oder als sogenannte Bildungszeit - anerkannt sein. Eine Übersicht der zugelassenen Kurse finden Sie online.

Jedes Bundesland hat eigene Regeln

Da Bildungsurlaub Ländersache ist, gelten für Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes. Unterschiede zwischen den Ländern sind daher möglich. In der Regel haben Sie einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder maximal zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Eine Ausnahme bilden Bayern und Sachsen: Hier gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

In einigen Bundesländern können Sie die nicht genutzten Tage ins nächste Jahr übertragen, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag stellen. In anderen Bundesländern ist es von vornherein möglich, zehn Bildungstage innerhalb von zwei Jahren zu bündeln. Aber dann ist Schluss: Mehr als diese zwei Jahre lassen sich die Ansprüche jedoch nicht ansammeln oder übertragen.

Wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden oder verbeamtet sind, können die Regelungen abweichen. In der Regel können Sie Bildungsurlaub außerdem erst nach sechs beziehungsweise zwölf Monaten Unternehmenszugehörigkeit beantragen.

Wer zahlt was? Finanzierung und steuerliche Absetzbarkeit

Eine weitere wichtige Frage ist: Wer übernimmt die Kosten? Kurz gesagt: Die Weiterbildung bezahlen Sie selbst. Ihr Arbeitgeber stellt Sie jedoch für die Teilnahme frei und zahlt Ihr Gehalt in dieser Zeit weiter. Die Ausgaben für den Bildungsurlaub können Sie in der Regel zumindest anteilig als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wenn Sie einen gesundheitsfördernden Kurs besuchen möchten, lohnt es sich, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Einige Kassen beteiligen sich an den Kosten.

So beantragen Sie Bildungsurlaub

Den Antrag auf Bildungsurlaub stellen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Nach der Genehmigung können Sie sich beim Anbieter anmelden. Da es sich um einen Rechtsanspruch handelt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht vom Nutzen Ihrer Weiterbildung überzeugen. Es reicht, dass der Kurs als Bildungsurlaub oder Bildungszeit anerkannt ist.

Reichen Sie den Antrag in der Regel vier bis acht Wochen vor Kursbeginn ein. Prüfen Sie zudem die Fristen, die in Ihrem Bundesland gelten. Denn Abweichungen sind auch hier möglich.

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Pressesprecherin

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