„Hallo“? „Oma“? Ich hatte einen schweren Unfall, habe eine Frau überfahren und komme nur durch die Zahlung einer Kaution frei, ich reiche dich mal an die Polizei weiter“ oder auch „Rate mal wer am Telefon ist?“ „Genau, dein Enkel XYZ“… so oder so ähnlich steigen Betrügerinnen oder Betrüger in das Gespräch mit ihren potenziellen Opfern ein.
Gemeinsam haben die verschiedenen Szenarien immer, dass eine finanzielle Notlage vorgetäuscht wird. Der Engpass soll in der Regel mit Bargeldzahlungen behoben werden. Dabei schmücken die Betrüger die Notlage mit teils dramatischen Geschichten aus, etwa einem Autounfall oder etwas Ähnlichem. Das mögliche Opfer wird damit in einen emotionalen Ausnahmezustand versetzt und ist bereit alles in seiner Macht Stehende zu tun, um seinem vermeintlich in Not geratenen Angehörigen zu helfen.
Durch mehrere Telefonanrufe in kurzer Zeit erhöhen die Anrufer den psychischen Druck auf ihre Opfer. Ein weiterer Trick der Betrügerinnen und Betrüger, der es für Außenstehende so schwer macht, den Betrug rechtzeitig aufzudecken, ist dass die Täter um absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten, zum Beispiel gegenüber anderen Verwandten, der Polizei oder dem Bankberater, bitten.
Die Bitte um Stillschweigen stellt somit sowohl Angehörige als auch die Polizei oder Bankmitarbeitende vor Herausforderungen.
Das von den Täterinnen und Tätern eingeforderte Bargeld soll in der Regel bei einer Bank abgehoben werden. Nun ist es so, dass Kreditinstitute rechtlich verpflichtet sind, Aufträge des Kundinnen und Kunden auszuführen. Sie fragen daher auch bei älteren Kunden grundsätzlich nicht nach dem Grund einer Bargeldabhebung oder einer Überweisung.
Dies könnte verständlicherweise auch gerade von älteren Kundinnen und Kunden als Diskriminierung gegenüber jüngeren aufgefasst werden. In begründeten Einzelfällen kann es jedoch situativ trotzdem dazu kommen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Kundin oder einen Kunden nach dem Grund der Abhebung befragt und so einen Betrug verhindert. Wird dem Opfer jedoch glaubhaft durch den Täter vermittelt, dass es den Grund der Abhebung auf gar keinen Fall nennen darf, so wird auch eine Nachfrage seitens der Bank ins Leere laufen.
Doch was kann ich als potenziell Betroffener oder Angehöriger tun, um mich oder Verwandte vor solchen Maschen zu schützen?
Das A und O lautet zunächst: Bleiben Sie informiert!
- Die Polizei bietet regelmäßige Informationsveranstaltung an, die auf die neusten Maschen der Betrüger aufmerksam machen.
- Die verschiedenen Bankenverbände publizieren regelmäßig Beiträge und Informationsmaterialien zu den neusten analogen oder digitalen Betrugsmaschen.
- Auch von vielen Banken und Sparkassen werden Infoveranstaltungen und Broschüren angeboten. Nehmen Sie solche Angebote wahr!
- Medien leisten ebenfalls durch Berichte über reale Fälle wichtige Aufklärungsarbeit.
Sollten Sie tatsächlich einmal einen betrügerischen Anruf erhalten, und jemand versuchen, Sie aufs Glatteis zu führen, so bedenken Sie folgende Punkte:
- Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie jemand telefonisch um Geld bittet.
- Speichern Sie so weit wie möglich die Telefonnummern Ihrer nahen Verwandten in das Telefon ein und werden Sie misstrauisch, wenn Sie von unbekannten Nummern aus kontaktiert werden.
- Beenden Sie das Gespräch, sobald der Anrufer, häufig ein angeblicher Enkel, Geld von Ihnen fordert und Sie unter Druck setzen will.
- Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich der vermeintliche Verwandte ist. Rufen Sie ihn zurück.
- Übergeben Sie niemals Geld an Ihnen unbekannte Personen.
- Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.
- Niemals würde eine offizielle Instanz, sei es die Polizei, der Zoll oder Europol Sie um die diskrete Übergabe von Bargeld bitten. Hierbei handelt es sich immer um einen Betrugsversuch.
Melden Sie sich unverzüglich bei der Polizei, sollten Sie einem Betrüger zum Opfer gefallen sein!
- Die Szenarien sind ausgeklügelt und die Täterinnen und Täter skrupellos. Sollten Sie einem Enkeltrick zum Opfer gefallen sein, so melden Sie sich unverzüglich bei der Polizei, bitten Sie um Hilfe und erstatten Sie Anzeige!