Was Eltern mit dem Geld ihrer Kinder tun dürfen – und was nicht


Eltern tragen eine große Verantwortung, wenn sie die Finanzen ihrer Kinder verwalten – sei es das Kindergeld, das Junior-Sparbuch oder Geldgeschenke zum Geburtstag. Während das Kindergeld flexibel für die Versorgung eingesetzt werden kann, unterliegen Verfügungen über das Vermögen des Kindes bestimmten Regeln. Dieser Artikel zeigt auf, was Eltern dazu wissen sollten.
Das Kindergeld
Das Kindergeld wird an die Eltern ausgezahlt, um den Lebensunterhalt des Kindes abzusichern. Hierfür erhält ein anspruchsberechtigter Elternteil pro Kind 255 Euro monatlich. Sie können als Eltern frei entscheiden, wie Sie dieses Geld im Rahmen der allgemeinen Lebenshaltungskosten einsetzen. Sie können aber auch einen Teil davon für spätere Ausgaben wie für den Führerschein oder die Ausbildung ihres Kindes ansparen.
Kindergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen, etwa während einer Ausbildung oder des Studiums, bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Auch nach der Volljährigkeit bleibt die Auszahlung bei den Eltern und dient der Unterstützung der Unterhaltskosten.
Ersparnisse des Kindes: Was Eltern beachten müssen
Oft erhalten Kinder Geldgeschenke, die sich mit der Zeit zu einem kleinen Vermögen ansammeln – 10 Euro für ein gutes Zeugnis oder hier und da 5 Euro von den Großeltern. Anders als das Kindergeld gehören Geldgeschenke und auch Erbschaften rechtlich dem Kind. Eltern dürfen dieses Geld zwar verwalten aber nicht eigennützig verwenden.
Deshalb sollten Sie das Geld des Kindes vom eigenen Vermögen trennen. Ein eigenes Konto oder Depot für das Kind hilft, Transparenz zu schaffen. Verfügungen über größere Geldbeträge sollten zudem dokumentiert werden.
Nutzen Sie das Ersparte Ihres Kindes nur im Interesse Ihres Nachwuchses, z. B. für sinnvolle Anschaffungen für das Kind oder zum langfristigen Sparen.
Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge des Kindes
Auch Kinder unterliegen der Einkommensteuerpflicht, wenn sie Kapitaleinkünfte haben. Das betrifft vor allem Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Sparanlagen. Sie sollten daher einen Freistellungsauftrag im Namen Ihres Kindes bei der jeweiligen Bank stellen.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt auch für Kinder bei 1.000 Euro pro Jahr.
Falls Ihr Kind mehr als 1.000 Euro Kapitalerträge erzielt, kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung grundsätzlich verhindern, dass unnötige Steuerzahlungen geleistet werden. Sie muss jährlich beim Finanzamt beantragt werden. Ob spezielle Nachweise verlangt werden, etwa dass es sich um Kapitalvermögen des Kindes handelt, erfahren Sie bei der zuständigen Finanzverwaltung.
Kann ich in Notlagen über das Geld meines Kindes verfügen?
In schwierigen finanziellen Situationen könnten manche Familien darüber nachdenken, auf das Vermögen des Kindes zurückzugreifen. Doch hier gibt es klare Einschränkungen:
Das Vermögen des Kindes darf nur genutzt werden, wenn es nachweislich im Interesse des Kindes geschieht. In Ausnahmefällen entscheidet das Familiengericht.
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Vivien Rottka
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