Dossier
Wettbewerbsfähigkeit im Bankensektor
Bankenregulierung auf europäischer Ebene vereinfachen und Aufsicht wettbewerbsfähig gestalten
Europa muss alle Kräfte mobilisieren, um seine Resilienz zu stärken und wirtschaftlich aus der Stagnation der vergangenen Jahre herauszuwachsen. Wettbewerbsfähigkeit ist die Grundlage europäischer Souveränität. Der Bankenverband fordert einen wettbewerbsorientierten Regulierungsansatz mit klarer Priorisierung für Europa.
Das Wichtigste in Kürze
Ein wettbewerbsorientierten Regulierungsansatz mit klarer Priorisierung:
- ermöglicht kurzfristig wirksame Anpassungen
- leitet strukturelle Weiterentwicklung des europäischen Regulierungs- und Aufsichtsrahmens ein
- stoppt weitere Erhöhungen der Kapitalanforderungen
- schafft Kredit- und Investitionsspielräume für Wachstum der Realwirtschaft
- berücksichtigt europäische Besonderheiten bei gezielten regulatorische Anpassungen
- wendet regulatorisches Rahmenwerk auf Basis von Risiko-Nutzen-Abwägungen und Verhältnismäßigkeit zielgerichtet an
Vorgehensweise:
- zweistufig
- hoher Wirkung per Quick Fix
- verbindlicher Zeitplan und konkrete Vorschlage Europäische Kommission im Rahmen des Wettbewerbsberichts
- komplexe Themen mit größeren Diskussionen im Zeitraum 2026-2028
01
Wo stehen wir?
2026 wird das Schlüsseljahr für unseren Kontinent.
Wettbewerbsfähigkeit ist die Grundlage europäischer Souveränität.
Sie ist Voraussetzung für Verteidigungsfähigkeit, den Ausbau moderner Infrastruktur, die digitale Transformation sowie den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Laut Schätzungen der EZB muss die EU hierfür bis 2031 mehr als 5 Billionen Euro investieren. Banken leisten hierzu einen zentralen Beitrag: Sie finanzieren Investitionen, Innovationen und Wachstum in der Realwirtschaft und tragen somit maßgeblich zur Erreichung der politischen Ziele bei. Zugleich gilt: Der Zugang zu Finanzdienstleistungen europäischer und deutscher Banken ist selbst ein Element von Souveränität.
Politische Zielsetzung und regulatorischer Rahmen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Regulatorische Rahmenbedingungen bestimmen, in welchem Umfang Banken Kapital bereitstellen – und damit, ob politische Zielsetzungen wirtschaftlich unterlegt werden. Andere Wirtschaftsräume handeln entsprechend: In den USA werden durch regulatorische Anpassungen nach Schätzungen bis zu 169 Milliarden US-Dollar Eigenkapital freigesetzt, was einer zusätzlichen Finanzierungskapazität von rund 2,5 Billionen US-Dollar entspricht (Studie Alvarez & Marsal). Dieses Kapital steht gezielt für wirtschafts- und industriepolitische Prioritäten zur Verfügung.
Zusätzliche Kapitalanforderungen stehen der strategischen Handlungsfähigkeit entgegen.
Damit laufen die regulatorischen Ansätze Europas und des Rests der Welt zunehmend auseinander. Die aktuell verbesserte Ertragslage europäischer Banken darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Kräfteverhältnisse in der globalen Finanzwirtschaft seit der Finanzkrise 2008 spürbar zu Ungunsten Europas verschoben haben. Ohne strategische Anpassungen droht sich diese Entwicklung fortzusetzen und die Umsetzung zentraler politischer Zielsetzungen zu gefährden. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass in Europa die Bereitschaft wächst, die Herausforderungen gezielt und zeitnah anzugehen.
02
Dafür setzt sich der Bankenverband ein
Quick Fix (2026)
Verstetigung der Basel-III-Übergangsregeln
Streichung der Auslauffristen in: Art. 465 (1), (3), (4) und (5) sowie Art. 495a und 495d CRR
Temporäre Basel-III-Übergangsregeln verstetigen.
Kapitalabzüge (Software und NPL-Backstop)
Anpassung Art. 36(1)(b) CRR sowie verhältnismäßige Ausgestaltung des NPL-Backstop
Software-Assets von den aufsichtsrechtlichen Kapitalabzugsposten ausnehmen. NPL-Backstop nur auf Banken anwenden, deren NPL-Quote 5% übersteigt.
Handelsbuchabgrenzung
Beibehaltung der bisherigen Handelsbuchabgrenzung
Bisherige Klassifizierungsregeln für das Handelsbuch beibehalten (Handelsabsicht als maßgebliches Kriterium).
Zentralbankguthaben in der Leverage Ratio
Herausnahme von Zentralbankguthaben aus der Leverage Ratio
Zentralbankguthaben aus der Bemessungsgrundlage für die Leverage Ratio ausnehmen.
Leveraged Lending (EZB-Leitfaden zu Leveraged Transactions)
Primärrechtliche Lösung in CCR verankern, anschließend Überarbeitung des EZB-Leitfadens
Leverage Lending enger und risikoadäquater definieren; z.B. Finanzierungen unter 5 Mio. Euro, KMUs und Kreditnehmer mit hoher Bonität ausnehmen.
Risikomindernde Berücksichtigung von Sachsicherheiten
Gleichbehandlung von Sachsicherheiten im KSA und IRBA. Anpassung von Art. 197, 199, 210 CRR
Banken erlauben, Sachsicherheiten unabhängig vom Berechnungsansatz mindernd auf die Kapitalanforderungen anzurechnen.
Operationelles Risiko – Service-Komponente im SMA
Operationelles Risiko – Service-Komponente im SMA
Banken erlauben, Aufwände und Erträge aus Dienstleistungen in der Bemessungsgrundlage für die OpRisk-Kapitalanforderungen zu saldieren.
Bedarf für eine umfassende Überarbeitung
Fundamentale Überarbeitung des Marktrisikorahmenwerkes (FRTB)
Bei anhaltender internationaler Divergenz die vorgesehenen Erleichterungen verstetigen und ausweiten
Berechnungsmethoden für die Kapitalanforderungen nachbessern und Anstiege der Kapitalanforderungen mit Hilfe von Skalierungsfaktoren verhindern.
EU-Kleinbankenregime
Signifikante Entlastungen kleiner Banken, etwa durch Einführung eines EU-Kleinbankenregimes
Ein eigenes Regulierungsregime für kleine Banken einführen.
Makroprudenzielle Kapitalpuffer
Kapitalpufferrahmen vereinfachen und neuordnen (siehe Vorschlag der Deutschen Kreditwirtschaft)
Kapitalpufferrahmen vereinfachen und kohärente Gesamtbewertung der Kapitalanforderungen für Banken sicherstellen.
Waiver
Änderung Art. 6 Abs. 1 CRR, sodass Institute nur noch verpflichtet sind, Liquiditätsanforderungen auf höchster konsolidierter Ebene anzuwenden.
bei Bankengruppen übergreifend auf Gruppenebene anwenden, nicht gesondert für jede einzelne (nationale) Einheit.
Aufsichtskultur – risikoorientierter Ansatz bei der Anwendung des Aufsichtsrechts
Update der SSM-Verordnung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors fest im gesetzlichen Auftrag der Bankenaufsicht zu verankern, inkl. des Prinzips der Risikoorientierung und der Verhältnismäßigkeit
Risikoadäquate Ausrichtung der Regulierung unter Berücksichtigung von Risiko-Nutzen-Abwägungen sowie der Verhältnismäßigkeit.
Michaela Zattler
Leiterin Bankenaufsicht und Bilanzierung
Sebastian Moll
Bankenaufsicht und Bilanzierung