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Dossier

Wettbewerbsfähigkeit im Bankensektor

Bankenregulierung auf europäischer Ebene vereinfachen und Aufsicht wettbewerbsfähig gestalten

Europa muss alle Kräfte mobilisieren, um seine Resilienz zu stärken und wirtschaftlich aus der Stagnation der vergangenen Jahre herauszuwachsen. Wettbewerbsfähigkeit ist die Grundlage europäischer Souveränität. Der Bankenverband fordert einen wettbewerbsorientierten Regulierungsansatz mit klarer Priorisierung für Europa.

Das Wichtigste in Kürze

Ein wettbewerbsorientierten Regulierungsansatz mit klarer Priorisierung:

  • ermöglicht kurzfristig wirksame Anpassungen
  • leitet strukturelle Weiterentwicklung des europäischen Regulierungs- und Aufsichtsrahmens ein
  • stoppt weitere Erhöhungen der Kapitalanforderungen 
  • schafft Kredit- und Investitionsspielräume für Wachstum der Realwirtschaft 
  • berücksichtigt europäische Besonderheiten bei gezielten regulatorische Anpassungen
  • wendet regulatorisches Rahmenwerk auf Basis von Risiko-Nutzen-Abwägungen und Verhältnismäßigkeit zielgerichtet an

Vorgehensweise:

  • zweistufig
  • hoher Wirkung per Quick Fix
  • verbindlicher Zeitplan und konkrete Vorschlage Europäische Kommission im Rahmen des Wettbewerbsberichts 
  • komplexe Themen mit größeren Diskussionen im Zeitraum 2026-2028

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Wo stehen wir?

2026 wird das Schlüsseljahr für unseren Kontinent.

Wettbewerbsfähigkeit ist die Grundlage europäischer Souveränität.

Sie ist Voraussetzung für Verteidigungsfähigkeit, den Ausbau moderner Infrastruktur, die digitale Transformation sowie den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Laut Schätzungen der EZB muss die EU hierfür bis 2031 mehr als 5 Billionen Euro investieren. Banken leisten hierzu einen zentralen Beitrag: Sie finanzieren Investitionen, Innovationen und Wachstum in der Realwirtschaft und tragen somit maßgeblich zur Erreichung der politischen Ziele bei. Zugleich gilt: Der Zugang zu Finanzdienstleistungen europäischer und deutscher Banken ist selbst ein Element von Souveränität.

Politische Zielsetzung und regulatorischer Rahmen müssen aufeinander abgestimmt sein.

Regulatorische Rahmenbedingungen bestimmen, in welchem Umfang Banken Kapital bereitstellen – und damit, ob politische Zielsetzungen wirtschaftlich unterlegt werden. Andere Wirtschaftsräume handeln entsprechend: In den USA werden durch regulatorische Anpassungen nach Schätzungen bis zu 169 Milliarden US-Dollar Eigenkapital freigesetzt, was einer zusätzlichen Finanzierungskapazität von rund 2,5 Billionen US-Dollar entspricht (Studie Alvarez & Marsal). Dieses Kapital steht gezielt für wirtschafts- und industriepolitische Prioritäten zur Verfügung.

Zusätzliche Kapitalanforderungen stehen der strategischen Handlungsfähigkeit entgegen.

Damit laufen die regulatorischen Ansätze Europas und des Rests der Welt zunehmend auseinander. Die aktuell verbesserte Ertragslage europäischer Banken darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Kräfteverhältnisse in der globalen Finanzwirtschaft seit der Finanzkrise 2008 spürbar zu Ungunsten Europas verschoben haben. Ohne strategische Anpassungen droht sich diese Entwicklung fortzusetzen und die Umsetzung zentraler politischer Zielsetzungen zu gefährden. Insofern ist es sehr zu begrüßen, dass in Europa die Bereitschaft wächst, die Herausforderungen gezielt und zeitnah anzugehen.

Der Bundesverband deutscher Banken kann mit Stolz auf 75 Jahre als Branchenverband und wichtiger, wertvoller Gesprächs- und Kooperationspartner der Mitgliedsbanken zurückblicken. Dies ist auch zugleich mein Wunsch für die kommenden Jahre und Jahrzehnte.

Klaus-Peter Mueller
Klaus-Peter Müller

Ehemaliger Präsident des Bankenverbandes

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Dafür setzt sich der Bankenverband ein

Quick Fix (2026)

Verstetigung der Basel-III-Übergangsregeln

Streichung der Auslauffristen in: Art. 465 (1), (3), (4) und (5) sowie Art. 495a und 495d CRR

Temporäre Basel-III-Übergangsregeln verstetigen.

Kapitalabzüge (Software und NPL-Backstop)

Anpassung Art. 36(1)(b) CRR sowie verhältnismäßige Ausgestaltung des NPL-Backstop

Software-Assets von den aufsichtsrechtlichen Kapitalabzugsposten ausnehmen. NPL-Backstop nur auf Banken anwenden, deren NPL-Quote 5% übersteigt.

Handelsbuchabgrenzung

Beibehaltung der bisherigen Handelsbuchabgrenzung

Bisherige Klassifizierungsregeln für das Handelsbuch beibehalten (Handelsabsicht als maßgebliches Kriterium).

Zentralbankguthaben in der Leverage Ratio

Herausnahme von Zentralbankguthaben aus der Leverage Ratio

Zentralbankguthaben aus der Bemessungsgrundlage für die Leverage Ratio ausnehmen.

Leveraged Lending (EZB-Leitfaden zu Leveraged Transactions)

Primärrechtliche Lösung in CCR verankern, anschließend Überarbeitung des EZB-Leitfadens

Leverage Lending enger und risikoadäquater definieren; z.B. Finanzierungen unter 5 Mio. Euro, KMUs und Kreditnehmer mit hoher Bonität ausnehmen.

Risikomindernde Berücksichtigung von Sachsicherheiten

Gleichbehandlung von Sachsicherheiten im KSA und IRBA. Anpassung von Art. 197, 199, 210 CRR

Banken erlauben, Sachsicherheiten unabhängig vom Berechnungsansatz mindernd auf die Kapitalanforderungen anzurechnen.

Operationelles Risiko – Service-Komponente im SMA

Operationelles Risiko – Service-Komponente im SMA

Banken erlauben, Aufwände und Erträge aus Dienstleistungen in der Bemessungsgrundlage für die OpRisk-Kapitalanforderungen zu saldieren.

Bedarf für eine umfassende Überarbeitung

Fundamentale Überarbeitung des Marktrisikorahmenwerkes (FRTB)

Bei anhaltender internationaler Divergenz die vorgesehenen Erleichterungen verstetigen und ausweiten

Berechnungsmethoden für die Kapitalanforderungen nachbessern und Anstiege der Kapitalanforderungen mit Hilfe von Skalierungsfaktoren verhindern.

EU-Kleinbankenregime

Signifikante Entlastungen kleiner Banken, etwa durch Einführung eines EU-Kleinbankenregimes

Ein eigenes Regulierungsregime für kleine Banken einführen.

Makroprudenzielle Kapitalpuffer

Kapitalpufferrahmen vereinfachen und neuordnen (siehe Vorschlag der Deutschen Kreditwirtschaft)

Kapitalpufferrahmen vereinfachen und kohärente Gesamtbewertung der Kapitalanforderungen für Banken sicherstellen.

Waiver

Änderung Art. 6 Abs. 1 CRR, sodass Institute nur noch verpflichtet sind, Liquiditätsanforderungen auf höchster konsolidierter Ebene anzuwenden.

bei Bankengruppen übergreifend auf Gruppenebene anwenden, nicht gesondert für jede einzelne (nationale) Einheit.

Aufsichtskultur – risikoorientierter Ansatz bei der Anwendung des Aufsichtsrechts

Update der SSM-Verordnung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors fest im gesetzlichen Auftrag der Bankenaufsicht zu verankern, inkl. des Prinzips der Risikoorientierung und der Verhältnismäßigkeit

Risikoadäquate Ausrichtung der Regulierung unter Berücksichtigung von Risiko-Nutzen-Abwägungen sowie der Verhältnismäßigkeit.

Michaela Zattler

Michaela Zattler

Leiterin Bankenaufsicht und Bilanzierung

+49 (30) 1663 2115
Sebastian Moll

Sebastian Moll

Bankenaufsicht und Bilanzierung

+49 (30) 1663 1723
Wettbewerbsfaehigkeit im Bankensektor

Wettbewerbsfaehigkeit im Bankensektor

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