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So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag richtig ein

Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen sind für viele Sparerinnen und Sparer zusätzliche Einnahmen. Steuerlich zählen sie zu den Kapitalerträgen. Damit auf diese Erträge nicht ab dem ersten Euro Steuern anfallen, gibt es den Sparerpauschbetrag. Ihre Bank berücksichtigt diesen Freibetrag jedoch nur, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

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Unsere neuesten Veröffentlichungen

Nahaufnahme Baum, Perspektive von unten in die Baumkrone
Positionspapier

Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern

Klima- und Umweltschutz - eine Gemeinschaftsaufgabe, an der alle Akteure beteiligt sein müssen: Politik, Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger

Heiner Herkenhoff
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Heiner Herkenhoff: „Das Klima verhandelt nicht“

Interview mit der Börsen-Zeitung zum Positionspapier „Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern“

Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes fordert eine Vereinfachung des ESG-Regelwerkes. Er ruft zugleich dazu auf, auch die Chancen der Wirtschaft im Blick zu behalten, die mit der grünen Transformation verbunden sind.

Positionen

Aktionärsrechterichtlinie
Positionspapier

Aktionärsrechterichtlinie III

Positionspapier zu Kapitel Ia

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2026 sieht die Evaluierung der Richtlinie über Aktionärsrechte (ARRL) vor. Der Schlüssel zum Erfolg sind eine zielgerichtete Überarbeitung von Kapitel Ia ARRL II und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (nachfolgend: DFVO).

 

Der Bankenverband in Zahlen

180

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten beim Bankenverband.

3

Standorte hat der Bankenverband. Wir arbeiten in Berlin, Brüssel und Frankfurt/Main.

184

Mitglieder vertreten wir, vor allem die in Deutschland tätigen privaten Banken.

24

Fintechs gehören zu unseren Mitgliedern.